Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Darfeld gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke, die dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/282 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen sind, durchgeführt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss ist gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/282 beigefügten Planunterlagen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/282.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, warum man die Grundstücksangelegenheit der Familie Vielhauer, die schon in der letzten Sitzung des PLBUA beraten worden sei, im Zusammenhang mit dem heutigen TOP nicht gleich mitentscheiden könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das grundsätzlich möglich aber nicht sinnvoll sei, da der Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Spielberg“ auf Verlangen des Kreises Coesfeld aufgestellt werden müsse, um Rechtssicherheit zu erreichen. Es handele sich hier zwar inzwischen nur noch um ein Wohngebiet, rechtlich sei es aber noch ein Mischgebiet, da es ursprünglich dort einen Gewerbebetrieb gegeben habe. Daher müsse nun eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet erfolgen. In der Sitzung des HFA am 06. April 2011 habe man dieses Thema auch bereits diskutiert und einen Lösungsansatz gefunden. Die in der Änderungsliste zum Haushalt vorgesehenen 10.000 € für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes seien gestrichen worden. Dagegen sei der Kämmerer ermächtigt, eine überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen, wenn an anderer Stelle entsprechende Mehreinnahmen, z.B. durch Kostenbeteiligungen von Anliegern oder zusätzliche Grundstücksverkäufe, generiert werden könnten.

Der Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ solle nach Verabschiedung des Haushaltes im Rat erteilt werden.  

 

Fraktionsvorsitzender Weber wunderte sich über die umständliche Vorgehensweise, da es zunächst nur um die Zuteilung einer Fläche zum Innenbereich gehe. Er sehe die Übernahme des Grundstückes Vielhauer in den Innenbereich auch als Signal für den Besitzer, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl ihm zu seinem Recht verhelfen wolle.

 

Bürgermeister Niehues erklärte noch einmal, dass es für die Genehmigung des Generationenparks notwendig sei, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan für das angrenzende Wohngebiet „Am Spielberg“ zu erstellen. Im Vorfeld sollten sämtliche Anlieger angeschrieben werden, um deren Wünsche berücksichtigen zu können.

Zudem habe er mit Herrn Vielhauer in einem persönlichen Gespräch die geplante Zeitschiene abgefragt. Danach wolle Herr Vielhauer im nächsten Jahr mit dem Bau seines Altersruhesitzes beginnen. Dies bedeute, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes im Vorfeld problemlos möglich seien. Nicht sinnvoll hingegen sei die Eröffnung eines weiteren Verfahrens.

Ferner habe sich bei einem Gespräch mit dem Planer für den Bahntrassenradweg herausgestellt, dass die dort geplanten Eisenbahnwaggons nicht so nah am Bahntrassenradweg aufgestellt werden dürften, wie ursprünglich geplant. Man denke nun darüber nach, die Waggons an der vorhandenen Laderampe aufzustellen, so dass der Einstieg ebenerdig möglich sei. Im Zuge dieser Planungsänderungen werde nun auf den Bolzplatz verzichtet und der Fitnessbereich für die Senioren solle neben dem Grundstück der Familie Vielhauer angesiedelt werden. Auch die geplante Skateranlage soll weiter zur Höpinger Straße hin verlagert werden. Damit wiederum könne wahrscheinlich die Überschreitung der Lärmschutzgrenze, die nur für das Grundstück Vielhauer festgestellt worden sei, vermieden werden, so dass auf dem Grundstück der Familie Vielhauer kein Lärmschutzwall errichtet werden müsse. Eine Lösung bahne sich also in jeder Hinsicht an.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragte, ob es zu einer Gefährdung des Generationenparks führen könne, wenn man im Vorfeld durch Satzungsbeschluss das Grundstück der Familie Vielhauer dem Innenbereich zuordne.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dies passieren könne, wenn der Hausbau vor der Erstellung des Generationenparks erfolge und dann geplante Bereiche des Generationenparks wegen zu geringer Abstände nicht mehr genehmigt werden könnten.

 

Ausschussmitglied Espelkott wies darauf hin, dass sich die Familie Vielhauer mit einem aktuellen Schreiben mit Datum vom 03. April 2011 an die WIR-Fraktion gewandt und verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet habe, wie z.B. einen Flächentausch. Eine Information der anderen Fraktionen solle noch erfolgen. Er bat darum, diese Vorschläge zu berücksichtigen und zu beraten, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass ihm dieses Schreiben bisher nicht bekannt sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte abschließend, dass der Kreis Coesfeld die Gemeinde Rosendahl seiner Ansicht nach nicht zwingen könne, einen Bebauungsplan aufzustellen und er nicht verstehen könne, dass diese kostenpflichtige Maßnahme von der Gemeinde „einfach so geschluckt“ werde.

 

Bürgermeister Niehues verwies nochmals auf die unklare Rechtslage „Am Spielberg“. Wenn die Forderung des Kreises Coesfeld nicht erfüllt werde, könne man sicher davon ausgehen, dass der Antrag auf Genehmigung des Generationenparks abgelehnt werde.

 

Der Ausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: