Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 5. vereinfachte Änderung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/ 278 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/278.

 

Ausschussmitglied Riermann verwies auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld, wonach auf erhebliche Verstöße und Umsetzungsdefizite im Bereich der Pflanz- und Grünfestsetzungen verstoßen werde. Er bat um Erläuterung dazu.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es sich hierbei um Defizite aus der Vergangenheit handele. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sei bereits eine Ausgleichsfläche ausgewiesen, die nicht bepflanzt wurde. Der Antragsteller werde voraussichtlich eine Ausgleichszahlung an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Coesfeld (wfc) leisten oder eine Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle vornehmen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es seiner persönlichen Meinung nach nicht sinnvoll sei, auf dem Gelände eines Betonwerkes die Anpflanzung von Bäumen oder Sträuchern zu verlangen. Herabfallende Blätter könnten den für die Betonherstellung benötigten Kies verunreinigen. Ein entsprechender Ausgleich könne besser an anderer Stelle geschaffen werden.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärte, dass nach geltenden Bestimmungen momentan eine Pflanz- und Grünfestsetzung bestehe und der Antragsteller sich daran zu halten habe. Es sei ärgerlich, dass man sich im Ausschuss mit diesem Thema befassen müsse.

 

Auch Fraktionsvorsitzender Weber war der Ansicht, dass der Antragsteller im Vorfeld einen Antrag auf Änderung der Bedingungen bzw. auf Zahlung eines Ausgleichs hätte stellen können. Er sah allerdings ein generelles Problem darin, dass die Einhaltung von Auflagen nicht oder nicht streng genug kontrolliert werde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt sprach sich ebenfalls gegen zu viele Anpflanzungen in einem Gewerbegebiet aus, verwahrte sich aber gegen den Versuch des Antragstellers, die vorgegebenen Bestimmungen zu umgehen oder zu missachten.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass der Antragsteller bereits einmal einen fünfstelligen Betrag als Ablösesumme für die Pflanzauflagen gezahlt habe und auch erneut dazu bereit sei, so dass man nicht von dem Versuch sprechen könne, die Bestimmungen zu umgehen.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: