Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3

1.    Der allgemeine Verkaufspreis beträgt einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten 92 €/qm.

 

2.    Für die am Nordrand des Baugebietes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld gelegenen und noch nicht veräußerten Grundstücke [derzeit noch Nr. 18 bis 20] wird für die im Bebauungsplan festgesetzten Gartenflächen in einer Tiefe von ca. 10 m der „reine“ Grundstückskaufpreis um 30 €/qm gesenkt.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Einzelfall den allgemeinen Verkaufspreis bis zu 10 €/qm zu senken, wenn offensichtlich ein oder mehrere Gründe hierfür vorliegen (z. B. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Grundstückslage, Beeinträchtigung der Ausnutzbarkeit, Nachteile aus der Bauleitplanung). Voraussetzung für eine solche Einzelfallentscheidung ist jedoch, dass das Grundstück bereits seit fünf Jahren erschlossen ist.

 

4.    Die Kaufpreisreduzierungen nach den Ziffern 2 und 3 gelten nebeneinander.

 

5.    Für Baugebiete mit mehreren Erschließungsanlagen, verbunden mit unterschiedlichen Erschließungskosten, wird ein differenzierter Grundstückskaufpreis auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25. September 1997 festgesetzt, so dass sich unter Einschluss aller Kostenfaktoren (Kaufpreis, Vermessungskosten und Beiträge) ein Gesamtverkaufspreis von 92 €/qm ergibt.

 

6.    Für den 2. Teilbereich des II. Bauabschnittes „Haus Holtwick“ und für künftige neu zu erschließende Baugebiete wird der allgemeine Verkaufspreis einschließlich der Beiträge und anteiligen Vermessungskosten auf 99 €/qm festgesetzt.

 

7.    Die nächste Kaufpreisüberprüfung und ggf. Preisanpassung erfolgt zum 01. Juli

2012.


Abstimmungsergebnis:                         21 Ja Stimmen

                                                                3 Nein Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 06. April 2011.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses und fasste folgenden Beschluss: