Die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Darfeld gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke, die dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/282 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen sind, durchgeführt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss ist gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird die öffentliche Auslegung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/282 beigefügten Planunterlagen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         22 Ja Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 07. April 2011.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass in Bezug auf den Grundstückskauf der Familie Vielhauer Fehler von der Gemeinde gemacht worden seien, die dazu geführt hätten, dass ein Grundstück in gutem Glauben als Baugrundstück erworben worden sei.

Die SPD-Fraktion sei der Ansicht, dass dieses durch eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinde Rosendahl festgehalten werden solle.

Ferner solle das Grundstück nicht wie geplant, dem Innenbereich zugeordnet werden, sondern es solle der Familie Vielhauer ein Ersatzgrundstück zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: