Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/280 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzung und Begründung, durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/280.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erläuterte hierzu, dass der Eigentümer des Grundstückes zunächst beantragt habe, die Baugrenze um 2,30 m zu erweitern. Im beigefügten Antrag hingegen sei nur noch von 2 m die Rede. Dies beruhe darauf, dass der Kreis Coesfeld zunächst nur die Erweiterung der Baugrenze um 1,50 m zulassen wollte. Nach Rücksprache mit dem Kreis und dem Antragsteller habe man sich dann auf die Erweiterung der Baugrenze um 2 m einigen können. Der Antragsteller habe diese Zahl dann auch direkt in seinen Antrag eingearbeitet.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob es nicht möglich sei, für diesen Antragsteller allein die Baugrenze um 2,30 m zu erweitern.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass dies durchaus möglich gewesen sei. Man habe aber im Zuge dieses Antrages eine generelle Änderung auch für die anderen Grundstücke für sinnvoll gehalten, um nicht in absehbarer Zeit für Einzelgrundstücke erneute Bebauungsplanänderungen durchführen zu müssen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: