Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schöppinger Straße“, Ortsteil Osterwick, wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/287 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Planentwurf wird dahingehend geändert, dass die Erschließungsstraße auf 5,50 m Breite festgesetzt wird. Zusätzlich wird folgende textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen: Zu- und Abfahrten müssen zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Garage eine Mindestlänge von 5 m aufweisen.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussvorsitzender Schenk bedankte sich bei Herrn Pfisterer für seine Ausführungen und Erläuterungen.

 

 


Die Beratung dieses TOP wurde nach Abstimmung vor den TOP 6 ö.S. vorgezogen.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/287.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass der Investor zwischenzeitlich einen Antrag gestellt habe, die geplante Erschließungsstraße nicht mehr in 6 m Breite, sondern in 5,50 m Breite auszubauen. Diesen Antrag habe er allen Fraktionen entweder per Email oder zu den Fraktionssitzungen zukommen lassen. Er fragte nach, ob allen Ausschussmitgliedern dieser Antrag vorliege. Dieses wurde von allen bestätigt.

 

Herr Pfisterer stellte sodann den der Sitzungsvorlage beigefügten Bebauungsplanentwurf vor und erläuterte die wesentlichen Festsetzungen.

 

Ausschussmitglied Lembeck verwies auf die Anliegerkosten, die bereits für das Baugebiet „Niehoffs Kamp“ an der Straße „Wiedings Stegge“ erhoben worden seien. Da für dieses neue Baugebiet eine Erschließungsstraße von der „Wiedings Stegge“ aus geplant sei, fragte er wie es für die neuen Bauherren mit einer Beteiligung an den Kosten des Teilstückes der „Wiedings Stegge“ aussehe.

Ferner habe man in den Vorberatungen innerhalb der Fraktion beschlossen, für die Grundstücke Nr. 1 und 8 eine 2-geschossige Bauweise nicht mitzutragen. Hier sei allenfalls eine eingeschossige Bauweise möglich, um das Ortsbild am Ortsausgang einheitlich zu belassen.

 

Bürgermeister Niehues appellierte an die Mitglieder der CDU-Fraktion zu bedenken, dass damit in kürzester Zeit wieder Änderungsanträge zu erwarten seien. In den letzten Sitzungen des PLBUA sei bei ihm der Eindruck entstanden, dass gerade vom Ausschuss das Ziel verfolgt werde, möglichst wenig Einschränkungen in neuen Bebauungsplänen vorzugeben, um später nicht dauernd über Änderungsanträge beraten zu müssen. Hier habe man nun die Möglichkeit, von vornherein einen Bebauungsplan ohne Einschränkungen aufzustellen.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärte, dass die CDU-Fraktion die Schaffung und Vermarktung von Bauland durch einen privaten Investor unter Berücksichtigung der zuvor vorgetragenen Änderungswünsche bezüglich der 2-geschossigen Bauweise nochmals mittragen werde, aber in Zukunft Bauland nur noch die durch die Gemeinde geschaffen und vermarktet werden solle.

 

Bürgermeister Niehues stimmte dem im Grundsatz zu, machte aber deutlich, dass in diesem Falle eine Vorfinanzierung durch die Gemeinde erforderlich werde, die auf Grund der Haushaltssicherung in den nächsten Jahren nicht möglich sei. Da die Gemeinde im Ortsteil Osterwick im Moment nur noch ein Grundstück zur Veräußerung vorhalte, müsse man über den privaten Investor froh sein, der mit seinen Bauplänen dafür sorge, dass interessierte Familien weiterhin in Rosendahl ein Wohnhaus bauen könnten.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, ob für das Grundstück Nr. 8 eine weitere Nutzung vorgesehen sei und warum zwei Anbindungen für die Erschließungsstraße geplant seien.

 

Herr Pfisterer erklärte, dass auf dem Grundstück Nr. 8 aufgrund der Größe die Erstellung von 3 Wohneinheiten möglich sei oder die Errichtung eines Doppelhauses. Die zwei Anbindungen habe man gewählt, da ansonsten ein platzraubender Wendehammer hätte gebaut werden müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmte Bürgermeister Niehues zu, dass man auch auf die demografische Entwicklung achten müsse, so dass man an dieser Stelle die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht verhindern solle, da für die Gemeinde keine Kosten entstünden.

Bedauerlich finde er, dass der Bürgermeister nach den Beratungen in den vorangegangenen Ausschusssitzungen die CDU-Fraktion darauf hinweisen müsse, dass es besser sei, bei der Erstellung von Bebauungsplänen möglichst wenig Einschränkungen zu planen.

Weiter fragte er, warum noch zwei Traufhöhen (4m und 6 m) festgelegt worden seien. Seiner Ansicht nach reiche die Festlegung einer einheitlichen Traufhöhe von 6 m aus.

 

Herr Pfisterer erklärte, dass man damit Auswüchse verhindern wolle, bei denen evtl. auf ein Haus mit einer Traufhöhe von 6 m noch ein riesiges Dach gesetzt werde.

 

Ausschussmitglied Espelkott verwies ebenso wie Fraktionsvorsitzender Weber auf die Beratungen in den vorangegangenen Sitzungen, wonach man den Bauherren möglichst wenig Beschränkungen auferlegen wolle, um die Nachfrage und den Verkauf von Grundstücken attraktiver zu machen. Daher solle man an dieser Stelle auch entsprechend handeln. Er fragte weiter, ob der im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Grünstreifen durch die Anwohner gepflegt werden müsse.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass der Grünstreifen auf den privaten Grundstücken liegen werde und daher von den Anwohnern gepflegt werden müsse.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass er es bedauerlich finde, dass die CDU-Fraktion an dieser Stelle eine Grundsatzdiskussion beginne und sich nicht daran halten wolle, wie zuvor mehrfach besprochen, den Bauherren möglichst viele Freiheiten zu bieten.

 

Ausschussmitglied Lembeck bat an dieser Stelle um eine Sitzungspause zur Beratung.

 

Ausschussvorsitzender Schenk unterbrach die Sitzung um 20:20 Uhr.

 

Die Sitzung wurde um 20:25 Uhr fortgesetzt.

 

Ausschussmitglied Lembeck bedankte sich für die Sitzungsunterbrechung und teilte mit, dass die CDU-Fraktion nach Beratung zu dem Schluss gekommen sei, sich der Mehrheit anzuschließen und die vorgeschlagene Beschlussfassung ohne Einschränkung mitzutragen.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Lembeck, wie die Beteiligung an den Erschließungskosten an der Straße „Wiedings Stegge“ geregelt werde, erklärte Bürgermeister Niehues, dass dies über den Erschließungsvertrag geregelt werde, den die Gemeinde mit dem Investor abschließe.  

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte sodann den Antrag, die Traufhöhe im Bebauungsplan „Westlich der Schöppinger Straße“ einheitlich auf 6 m festzusetzen.

 

Ausschussvorsitzender Schenk ließ über diesen Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                       1 Ja Stimmen

                                                            6 Nein Stimmen

                                                            2 Enthaltungen

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

Bürgermeister Niehues wies noch darauf hin, dass der Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage um zwei Punkte ergänzt werden müsse:

  1. „dass der Planentwurf dahingehend geändert werde, dass die Erschließungsstraße auf 5,50 m Breite festgesetzt werde“

 

und, damit es nicht zu Parkproblemen auf der Erschließungsstraße komme,

 

  1. „ folgende textliche Festsetzung in den Bebauungsplan mit aufgenommen werde:

Zu- und Abfahrten müssen zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Garage eine Mindestlänge von 5 m aufweisen. „

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: