Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/288.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass der Regionalplan den alten Gebietsentwicklungsplan ablöse. Der neue Regionalplan sei in 2006 angestoßen worden. Seitdem habe es viele Gespräche mit den beteiligten Kommunen bis zur Aufstellung des Entwurfes im September 2010 gegeben. Der Entwurf liege zur Einsicht und Stellungnahme, die bis zum 31. Juli 2011 erfolgen müsse, bei den beteiligten Kommunen aus. Die eingegangenen Stellungnahmen würden dann nach Möglichkeit in den erstellten Entwurf eingearbeitet. Nach Beschluss des Regionalrates werde dieser durch die Bekanntmachung vom Land in Kraft gesetzt.

Er erklärte, dass es sich bei den wesentlichen Planungsinhalten für den Bereich der Gemeinde Rosendahl um die Darstellung der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) und der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) handele. Diese Entwicklungsmöglichkeiten seien in der Sitzungsvorlage dargestellt und für die Gemeinde Rosendahl für den Planungszeitraum von 15 Jahren sicherlich ausreichend.

Im Beschlussvorschlag gehe es darum, fehlerhafte Darstellungen im Bereich der Ortsteile Darfeld und Osterwick zu korrigieren und den Wunsch zur Ausweisung weiterer Windeignungsbereiche im Gemeindegebiet deutlich zu machen.

 

Ausschussmitglied Lembeck teilte mit, dass es bei der Aufstellung des Regionalplanes um die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Rosendahl der nächsten 15 Jahre gehe. Da es ohnehin geplant sei, ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen, sehe die CDU-Fraktion hier noch erhöhten Beratungsbedarf. Er bitte um die Erstellung einer Synopse von altem und neuem Regionalplan, um eine Grundlage für eine tiefer gehende Beschäftigung mit diesem Thema zu haben. Vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf sei daher im Vorfeld bereits eine Email an die Verwaltung und die Vorsitzenden der anderen Fraktionen geschickt worden, mit dem Vorschlag in der heutigen Sitzung zwar zu beraten, aber keinen Beschluss zu fassen.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärte, dass die WIR-Fraktion dem Vorschlag der CDU-Fraktion zustimmen könne. Auch die WIR-Fraktion sei der Ansicht, dass bei einer Festlegung für die Entwicklung der nächsten 15 Jahre noch Beratungsbedarf bestehe.

Als erstes Ergebnis aus den Vorberatungen der WIR-Fraktion bat er darum, in den vorgelegten Plänen in der Sitzungsvorlage Fixpunkte zu kennzeichnen, um auch Ortsunkundigen eine Orientierung zu ermöglichen. Weiter sollten vorhandene Windenergieanlagen im Ortsteil Holtwick auch als Windeignungsflächen ausgewiesen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber machte deutlich, dass er die Art und Weise der Planung für einen Skandal halte. In einem „stillen Kämmerlein“ werde die Grundplanung erarbeitet, dann erfolge eine Vorstellung in den zuständigen Gremien und letztendlich die Auslegung. Es gehe hierbei um Entwicklungsmöglichkeiten einer Gemeinde, wobei er sicher sei, dass die Bürger sich nicht darüber im Klaren seien, was das bedeute.

Er plädiere dafür, zunächst eine Bürgerbeteiligung mit fachkundigem Referenten zu ermöglichen, bevor vom Gremium eine Entscheidung getroffen werde.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass es durchaus möglich sei, eine Bürgerbeteiligung zuzulassen, machte aber deutlich, dass der Gemeinderat die Planungshoheit habe. Es sei konkret kaum möglich, evtl. Einzelwünsche von Bürgern einzuarbeiten, da die Gemeinde Rosendahl im Wesentlichen nur im Bereich der Gewerbeansiedlung und der Allgemeinen Siedlungsbereiche eine Stellungnahme abgeben könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilte mit, dass seiner Ansicht nach auch ein Teil der Ratsmitglieder, insbesondere die neu hinzugekommenen, nicht genau wüssten, worüber sie hier entscheiden und abstimmen sollten. Daher bitte er nochmals um eine öffentliche Veranstaltung zum Regionalplan, um aufzuzeigen, welche Konsequenzen mit der Aufstellung eines solchen Planes verbunden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Regionalplan lediglich die Entwicklung im Bereich Wohnen, Gewerbe und Windenergie festschreibe. Zusätzlich gebe es auch noch den Landschaftsplan des Kreises, der bei dem Entwurf des Regionalplanes Berücksichtigung gefunden hätte.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob man mit dem Regionalplan keine Regelung darüber treffen könne, inwieweit die Gemeinde Rosendahl z.B. landwirtschaftliche Industrie zulasse.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dies nicht im Regionalplan festgelegt werde. Hier würden nur große Industrieanlagen festgelegt. Im Übrigen gehe es beim Regionalplan um die Entwicklung der Gemeinden auch im Hinblick auf den demografischen Wandel. Die zur Verfügung stehenden Flächen würden in Relation zur Einwohnerzahl vergeben, so dass einigen Kommunen Flächen gekürzt wurden, der Gemeinde Rosendahl jedoch aufgrund der stabilen Einwohnerzahlen eine gleich bleibende Fläche gegenüber den ersten Berechnungen zur Verfügung stehe. Er machte jedoch deutlich, dass das Volumen der zugestanden Flächen vom Land festgelegt werde und die Kommune lediglich den Ort der Verwendung bestimmen könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, ob auch Biogasanlagen von der Festschreibung durch die Gemeinde ausgenommen seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass nur bei sehr großen Anlagen eine Festlegung erfolge. Die Gemeinde habe auch keinen Einfluss z.B. auf die Festlegung von Überschwemmungsgebieten. Diese würden nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie vom zuständigen Ministerium festgelegt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber machte nochmals deutlich, dass seiner Ansicht nach keines der Rats- oder Ausschussmitglieder eindeutig sagen könne, was der Regionalplan erlaube und möglich mache. Er müsse aber als gewählter Vertreter dem Bürger plausibel machen können, warum bestimmte Entscheidungen getroffen würden. Daher bitte er nochmals um eine Veranstaltung für die Rats- und Ausschussmitglieder, die dieses verdeutliche.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt verwies auf den der Sitzungsvorlage beigefügten Plan des Ortsteiles Holtwick zur Neuaufstellung des Regionalplanes. Danach werde eine Wohnbaufläche ausgewiesen, die an ein vorhandenes Wohngebiet angeschlossen werde, ohne die Möglichkeit der Ausschöpfung von regenerativen Energien wie der Photovoltaik ausreichend zu berücksichtigen.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass dies eine Sache der Bauleitplanung sei. Ein Wohnbaugebiet könne nicht beliebig ausgewiesen werden. Der Regionalplan diene als Rahmenplan. Im Bedarfsfall könne dieser aber auch mit einem Zielabweichungsverfahren geändert werden. Dies sei auch beim bestehenden Gebietsentwicklungsplan schon oft so gehandhabt worden. Wie er schon zuvor erklärt habe, werde das grundsätzlich vorhandene Volumen für die Entwicklung im Wohn- oder Gewerbebereich festgeschrieben.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte hierzu, dass die Gesamtfläche für die Ansiedlung von Wohnbauten unumstößlich festgelegt sei. Diese Fläche lege man dann dahin, wo es sich anbiete, was nicht zwingend eine Umsetzung zur Folge habe. Im Falle der von Herrn Kreutzfeldt genannten Fläche im Ortsteil Holtwick habe man sich bewusst auch für eine lange schmale Fläche entschieden, um genügend Gestaltungsmöglichkeiten zu behalten.

Ebenso sei man mit den Gewerbeflächen gut bedient, die man bewusst auch mit einer entsprechend großen Fläche in den Ortsteil Holtwick gelegt habe, um die Nähe zur Autobahn A 31 zu nutzen. Es habe ebenso die Möglichkeit bestanden, weitere Gewerbeflächen im Ortsteil Osterwick an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet anzuknüpfen. Davon habe man aber aus den zuvor genannten Überlegungen abgesehen. Die Bezirksregierung habe der Gemeinde Rosendahl auch immer wieder signalisiert, dass dies eine gute Ausschöpfung von bestehenden Möglichkeiten sei.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass die WIR-Fraktion nach den vorangegangenen Erläuterungen offenbar von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Er habe die Vorgaben für willkürlich gehalten und nicht gewusst, dass seitens der Gemeinde nur ein geringer Entscheidungsspielraum zur Verfügung stehe. Da mit der Aufstellung des Regionalplanes eine Festlegung für die nächsten 15 Jahre erfolge, sei aber auch er der Ansicht, dass die Rats- und Ausschussmitglieder vor einer Beschlussfassung noch mehr Informationen benötigten.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf den CDU-Vorschlag, am heutigen Tage keinen Beschluss zu fassen und ließ darüber abstimmen.

 

Der Vorschlag wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen.