Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage VIII/290 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Der Bebauungsplan „Oberste Kamp“, Ortsteil Osterwick, mit dazugehöriger Begründung wird gemäß §§ 1 Absatz 8 und 2 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/290 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt erst dann, wenn der Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/290.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte nach der Lage des in der Sitzungsvorlage angeführten Löschteiches.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erläuterte die Lage des in privatem Eigentum befindlichen Löschteiches.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, ob der in der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW angeführte Legehennenstall noch betrieben werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der im rückwärtigen Bereich der Schöppinger Straße gelegene Stall noch zur Aufzucht von Legehennen genutzt werde und daher keine Probleme mit dem Immissionsschutz zu erwarten seien.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass bisher noch kein Erschließungsvertrag mit dem Investor abgeschlossen worden sei. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses solle daher erst dann erfolgen, wenn der Vertragsabschluss erfolgt sei. Dies solle im vorliegenden Beschlussvorschlag ergänzt werden.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: