Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/280 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzung und Begründung, durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 12. Mai 2011.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und
fasste folgenden Beschluss: