Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung wird die nachfolgend aufgeführte Fläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

"Wilhelmstraße" (Stichstraße)

Gemarkung Holtwick, Flur 6, Flurstück 360, Anliegerstraße

 

Die vorbezeichnete Fläche ist in dem als Anlage zur Sitzungsvorlage VIII/285 beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und wird mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 12. Mai 2011.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und fasste folgenden Beschluss: