Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung wird die nachfolgend aufgeführte Fläche als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
"Wilhelmstraße" (Stichstraße)
Gemarkung Holtwick, Flur 6, Flurstück 360, Anliegerstraße
Die vorbezeichnete Fläche ist in dem als Anlage zur Sitzungsvorlage VIII/285 beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster schraffiert dargestellt und wird mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 12. Mai 2011.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und
fasste folgenden Beschluss: