Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zweite Erweiterung Gewerbegebiet Eichenkamp“, Ortsteil Osterwick, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/286 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, wird beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 12. Mai 2011 und teilte ergänzend mit, dass seitens des Planungsbüros Skribbe-Jansen auf der Seite 2 der Begründung zur Bebauungsplanänderung versehentlich eine Textpassage zum „Bau bzw. der Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben“ eingefügt worden sei, die nachträglich gestrichen würde.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und fasste folgenden Beschluss: