Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schöppinger Straße“, Ortsteil Osterwick, wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/287 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Planentwurf wird dahingehend geändert, dass die Erschließungsstraße auf 5,50 m Breite festgesetzt wird. Zusätzlich wird folgende textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen: Zu- und Abfahrten müssen zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Garage eine Mindestlänge von 5 m aufweisen.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in  Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         22 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 12. Mai 2011.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass in der Berichterstattung der Presse der nicht mehr aktuelle Planentwurf mit der 6 m breiten Erschließungsstraße veröffentlich worden sei.

 

Bürgermeister erklärte, dass im Amtsblatt die korrekte Fassung bekannt gemacht werde und er davon ausgehe, dass durch den in der Presse veröffentlichten Plan keine Irritation entstehe, zumal die Zahlen kaum lesbar gewesen seien.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und fasste folgenden Beschluss: