Den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage VIII/290 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan „Oberste Kamp“, Ortsteil Osterwick, mit dazugehöriger Begründung wird gemäß §§ 1 Absatz 8 und 2 Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/290 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt erst dann, wenn der Erschließungsvertrag abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 12. Mai 2011.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ausschusses und fasste folgenden Beschluss: