Bürgermeister Niehues wies aufgrund einer Nachfrage von Ratsmitglied Espelkott in der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses darauf hin, dass es laut einer Mitteilung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes rechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn in einer gemeindlichen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. Kleinkläranlagen) eine Schlammabfuhr bei Kleinkläranlagen mit Mehrkammerausfaulgruben mindestens in zweijährigem Abstand eine Abfuhr verlangt werde. Die entsprechende Mitteilung werde der Niederschrift beigefügt (Anlage III).