1.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/300 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2008 wird festgestellt.

 

2.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/300 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2008 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 5.023,22 €  wird festgestellt.

 

3.  Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage VIII/300 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2008 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 2.130.187,18 € wird festgestellt.

 

4.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 wird festgestellt.

 

5.  Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 wird festgestellt.

 

6.  Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage VIII/300 als Anlage IV beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.  Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 5.023,22 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schubert verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/300. Anschließend übergab er das Wort an Herr Trost von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster.

 

Herr Trost stellte anhand einer Power-Point-Präsentation die Prüfungsergebnisse detailliert vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt. Er teilte mit, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 nebst Anhang und Lagebericht der Gemeinde Rosendahl mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden sei. Die Prüfung habe zu keinen Einwendungen geführt.

 

Ausschussmitglied Fedder erkundigte sich, wie die Prüfungskriterien definiert werden und wie diese beeinflusst werden könnten.

 

Herr Trost antwortete, dass der Prüfungsansatz zwar Spielräume zulasse, allerdings die wesentlichen Punkte, wie zum Beispiel das Anlagevermögen, die Ertrags- und Aufwandslage sowie die Kapitalstruktur, in jedem Jahr Bestandteil der Prüfung sind. Bei jeder Prüfung werden daneben aber auch weitere Schwerpunkte gesetzt, wie beispielsweise in 2008 die Veranlagung der Gewerbesteuer.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte weiter, ob hier Vorgaben möglich seien.

 

Herr Trost bejahte diese Frage und sagte weiterhin, dass diese im Vorfeld gemeinsam festgelegt werden könnten. 

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte, ob Korrekturen der Eröffnungsbilanz auch in den Folgejahren noch Einfluss auf das Jahresergebnis haben könnten.

 

Herr Trost führte aus, dass die Folgeinventur 2008 Fehler in der Eröffnungsbilanz aufgedeckt habe, jetzt allerdings davon ausgegangen werden könnte, dass diese nun endgültig ist.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass es noch eine Änderung in nennenswerter Größenordnung im Bezug auf den Zweckverbandsanteil der Musikschule geben wird. Dieser ist bisher noch mit einem Anteil von 1,00 € bilanziert, da die Eröffnungsbilanz der Musikschule von der Stadt Coesfeld noch nicht fertig gestellt sei.

 

Ausschussmitglied Fedder erkundigte sich, ob die Ausgleichsrücklage im Zuge der Eröffnungsbilanzänderung auch geändert wurde.

 

Herr Trost verneinte dieses, da sich an den Kriterien zur Berechnung der Ausgleichsrücklage nichts geändert habe. Alle Änderungen betreffen nur die Allgemeine Rücklage.

 

Ausschussmitglied Branse fragte, welcher Anteil an der Musikschule in der Bilanz der Gemeinde Rosendahl erscheinen werde.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es sich hier um den Zweckverbandsanteil handele, der auf Grundlage eines Gutachtens ermittelt werde.

 

Ausschussvorsitzender Schubert erkundigte sich, ob die Fehler in der Eröffnungsbilanz von der Gemeinde Rosendahl oder von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH festgestellt worden sind.

 

Kämmerer Isfort führte aus, dass diese von der Verwaltung festgestellt worden sind. Hierbei handele es sich zum Beispiel um Straßen, die noch nicht im Grundbuch der Gemeinde Rosendahl eingetragen worden sind, welches die Grundlage der Eröffnungsbilanz bildete, sondern durch Umwidmung als wirtschaftliches Eigentum der Gemeinde Rosendahl zuzuschreiben sind und demnach in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden mussten.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich nach dem Stand des Jahresabschlusses für das Jahr 2009.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass die Erstellung im Gange sei. Der Auftrag zur Prüfung sei bereits an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH erteilt worden. Nach der Sommerpause könnte der Entwurf in den Rat eingebracht werden.

 

Ausschussmitglied Meier erkundigte sich, in wie weit die Änderung der Eröffnungsbilanz noch Straßen nach dem Jahr 2008 betreffen würde.

 

Kämmerer Isfort führte aus, dass es sich hierbei um Einzelfälle handele. Vorliegend war die Umwidmung Grundlage einer Bilanzierung, somit das wirtschaftliche Eigentum an diesen Straßen, nicht die Eintragung in das Grundbuch der Gemeinde Rosendahl. Die Grundbucheintragungen waren Grundlage bei der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, auf wessen Anregung die Fehler gefunden worden sind.

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass diese hausintern festgestellt worden sind. Aufgrund einer körperlichen Inventur von Frau Lammers, bei der alle Vermögensgegenstände, wie bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz, erneut gezählt wurden, sind fehlende Vermögensgegenstände aufgedeckt worden und nachträglich erfasst worden.

 

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: