Beschluss: Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/302 und begrüßte als Gast die Schulrätin, Dr. Henry, die über die Themen Sprachstandserhebung in den Kindertageseinrichtungen, Inklusion und die Besetzung der Schulleiterstellen referieren werde.

 

Dr. Henry bedankte sich herzlich für die Einladung, die sie gerne angenommen habe. Sie wolle im Folgenden eine relativ kurze Information zu den gewünschten Themen geben, dabei aber gerne auf Fragen der Ausschussmitglieder eingehen, um sicher zu gehen, dass in ihren Ausführungen deren Interessen berücksichtigt werden.

 

Sprachstandserhebung in Kindertageseinrichtungen:

 

Dr. Henry berichtete, dass seit Jahren eine allgemeine Sprachstandsfeststellung in den Kindergärten durchgeführt werde, seit einigen Jahren aber der sogenannte „Delfin 4-Test“ für alle 4-jährigen Kinder, die sich zwei Jahre vor der Einschulung befänden, durchgeführt werde. Er sei ein großer Gewinn, da nicht nur Kinder mit Migrationshintergrund sondern alle Kinder in die Diagnostik einbezögen würden. Den Kindern, die es benötigten, könne man dann noch im Kindergarten eine zusätzliche Sprachförderung zukommen lassen. Dies sei sehr wichtig, da Sprachverständnis und Sprachschatz sowie das Umgehen mit Sprache zentrale Voraussetzungen seien, um Schulerfolg erreichen zu können.

Die Eltern würden vor dem Test, dessen erste Phase üblicherweise vor den Osterferien durchgeführt werde, ausführlich informiert. Beteiligt seien an der Testung, die für die Kinder in der gewohnten Umgebung ihrer Kindertageseinrichtung stattfinde, eine Erzieherin und eine Grundschullehrkraft.

Es handele sich bei dem „Delfin 4-Test“ um ein festgelegtes Verfahren, dass einheitlich in allen Kindertageseinrichtungen angewendet werde. Daher sei eine Vergleichbarkeit von Kindern in verschiedenen Einrichtungen möglich.

Für Kinder, die in dieser ersten Testphase nicht auffällig seien, sei der Test damit abgeschlossen. Kinder, die nicht ganz sicher oder gar nicht sprächen bzw. am ersten Termin nicht teilnehmen konnten, würden zu einer zweiten Testphase im Juni gebeten. Dazu würden dann auch Kinder eingeladen, die keine Tageseinrichtung besuchen. Für einen dabei festgestellten Sprachförderbedarf werde eine zusätzliche Sprachförderung in der jeweiligen Tageseinrichtung angeboten, die von Mitarbeitern der Kindertagesstätte durchgeführt werde und für die Eltern kostenlos sei.

Das Diagnoseprogramm „Delfin 4“ sei von der Universität Dortmund entwickelt worden, ebenso wie ein anschließendes Förderprogramm.  In der anschließenden Förderung könnten aber auch andere Programme zur Anwendung kommen.

Dr. Henry erläuterte anschließend die aktuellen Zahlen nach der ersten Testphase von „Delfin 4“. Danach seien kreisweit 1.700 Kinder getestet worden, davon 100 Kinder aus der Gemeinde Rosendahl. Bei 59 Kindern habe sich kein Förderbedarf gezeigt, bei 11 Kindern sei bereits definitiv Förderbedarf festgestellt worden, 28 Kinder müssten an der zweiten Testphase teilnehmen. Zwei Kinder besuchten keine Einrichtung in der Gemeinde Rosendahl und würden daher woanders getestet, so dass hierzu kein Ergebnis vorliege.

 

Ausschussmitglied Eimers fragte, ob es noch andere Sprachtests gebe, wie z.B. das „Bielefelder Screening“.

 

Dr. Henry erklärte, dass „Delfin 4“ein verbindliches Instrument zur Sprachstandsfeststellung aller Kinder im Alter von 4 Jahren sei. Andere Verfahren, mit denen man Teilbereiche der Sprachentwicklung diagnostizieren könne, würden häufig erst später eingesetzt.

Als Folgeprogramm zur Förderung stünden sowohl „Delfin 5“ als auch andere Programme zur Verfügung.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob es eine spätere Erfolgskontrolle der Sprachförderung gebe.

 

Dr. Henry erklärte, dass dies leider ein Kritikpunkt des Verfahrens sei, da eine Erfolgskontrolle in der Verbindlichkeit fehle. „Delfin 4“ sowie die anschließende Sprachförderung seien verbindlich. Allerdings komme es hier bereits häufig zu Konflikten und heftigen Auseinandersetzungen mit Eltern, die ihre Kinder nicht für auffällig hielten. Eine Überprüfung mit dem Folgeprogramm „Delfin 5“ sei möglich, aber noch nicht verbindlich. Mit einer verbindlichen Anwendung von „Delfin 5“ könne man zwar vergleichbare Ergebnisse schaffen, scheue aber noch davor zurück, die bisher angewendeten unterschiedlichen Verfahren in verschiedenen Einrichtungen auszusetzen, weil ein zufälliges schlechtes Abschneiden einer Einrichtung automatisch ein schlechtes Licht auf die Einrichtung werfen würde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob es angesichts der finanziellen Mittel, die für die Feststellung des Förderbedarfs und die anschließende Sprachförderung aufgewendet würden, nicht doch sinnvoll sei, einen Erfolg zu überprüfen. Hier sei doch auch die Zusammenarbeit von Schule und Kindertageseinrichtung sinnvoll.

 

Dr. Henry erklärte, dass die Entscheidung über eine Erfolgskontrolle den Trägern der Kindertageseinrichtungen obliege. Die staatliche Schulaufsicht sei hier nicht zuständig. Eine Empfehlung laute allerdings, gleiche diagnostische Elemente sowohl am Anfang wie auch am Ende der Förderung zu benutzen.

Die Zusammenarbeit von Schule und Kindertageseinrichtungen werde aber durch Vorgaben des Datenschutzes erschwert. Schulen sollten grundsätzlich wissen, was in den Kindertageseinrichtungen bereits geleistet worden sei. Dies sei aber nur da möglich, wo Eltern zuvor ihr Einverständnis für die Datenübermittlung gegeben hätten.

 

Rektor Kahlert ergänzte, dass die Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen sich unterschiedlich gestalte. Bei der Schulanmeldung würden die Eltern um ihr Einverständnis zum Datenaustausch mit der Kindertageseinrichtung gebeten. Bei Vorliegen dieses Einverständnisses finde mit der jeweiligen Tageseinrichtung bereits eine Zusammenarbeit vor der Einschulung statt. Er wies darauf hin, dass die Kollegen des Lehrerkollegiums diese Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis leisteten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellte fest, dass sich Schwierigkeiten auch dadurch ergäben, dass die Sprachstandsfeststellung bei den Schulen und die Förderung bei den Kindertageseinrichtungen angesiedelt und somit unterschiedliche Ministerien zuständig seien. Mit einer Zusammenführung könnten diese Schwierigkeiten evtl. beseitigt werden.

 

Auf die Frage von Bürgermeister Niehues, wie sich der Stand der Sprachstandsfeststellung der Gemeinde Rosendahl im Vergleich mit den Nachbargemeinden darstelle, erklärte Dr. Henry, dass es im Kreis Coesfeld nur 2 Gemeinden gebe, die einen geringeren Bedarf an Sprachförderung hätten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob für die Zukunft angedacht werde, eine Vergleichsmöglichkeit der Erfolgskontrolle zwischen den verschieden Trägern möglich zu machen.

 

Dr. Henry erklärte, dass im letzten Jahr ein Arbeitskreis „Regionales Bildungsnetzwerk“ gegründet worden sei, der sich mit dem Thema „Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Primarstufe“ beschäftige. Dies sei allerdings eine heikle Angelegenheit, weil der Eindruck vermieden werden müsse, dass es eine Allheillösung für alle Kinder gebe. Es sei geplant mit den Trägern in eine Diskussion zu kommen und eine Vereinheitlichung zu erreichen. Dazu müsse aber die Bereitschaft der Träger vorhanden sein.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf schlug vor, dieses Thema zu verlassen und sich dem Thema Inklusion zuzuwenden.

 

Inklusion

 

Dr. Henry berichtete, dass sie am Tag zuvor an einer Veranstaltung der Bezirksregierung teilgenommen habe, in der Staatssekretär Hecke auch zum Thema Inklusion Stellung genommen habe.

Die aktuelle Situation stelle sich so dar, dass sich ohne ein bestehendes Gesetz alle Beteiligten wie Schule, Schulaufsicht und Schulträger dafür einsetzen müssten, dass ein Kind mit Behinderung auf Wunsch der Eltern in einer allgemeinen Schule beschult werden könne.

Wenn dem Elternwunsch nicht nachgegeben werden könne, müsse eine genaue Begründung erfolgen.

In der gestrigen Veranstaltung habe sie mit Überraschung gehört, dass zu diesem Thema noch in diesem Jahr ein Gesetz erwartet werde. Dadurch werde die Schullandschaft aller Schulformen „umgekrempelt“.

Momentan werde Inklusion nicht spontan umgesetzt sondern erfolge über den Weg des gemeinsamen Unterrichts. Dies sei in der Gemeinde Rosendahl bereits hervorragend verankert und biete eine langjährige Erfahrung. Sie sei der Ansicht, dass die Idee der Inklusion ausgehend von solchen Stellen mit Erfahrung weiterentwickelt werden solle. Inklusion gehe deutlich über die Integration hinaus und der jeweilige Schulträger sei gefordert, sich dazu Gedanken zu machen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob das langfristige Ziel sei, die bestehenden Förderschulen des Kreises Coesfeld zu schließen.

 

Dr. Henry erklärte, dass diese entscheidende Frage im Ministerium noch nicht abschließend geklärt sei.

Solange Eltern das Wahlrecht hätten, ob ihr Kind eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen solle, werde es Probleme bei der Personalplanung geben, obwohl es für die jeweilige Entscheidung der Eltern sicher gute Gründe gebe. Die allgemeinen Schulen könnten nicht angemessen mit Förderschulkräften ausgestattet werden. Stattdessen könne lediglich gemeinsamer Unterricht angeboten werden.

Bei Einführung einer Stichtagsregelung würden an einem Tag X alle Förderschulen geschlossen und ab diesem Zeitpunkt alle Schulen im Kreis mit sonderpädagogischen Ressourcen versehen.

 

Konrektorin Schulze Langenhorst teilte mit, dass sie an der Verbundschule die Erfahrung habe machen müssen, dass die Förderstunden für ein Kind mit Hörproblem erheblich zurückgefahren worden seien. Diesem Kind würden nur noch 0,5 Förderstunden pro Woche zugestanden.

 

Dr. Henry antwortete, dass sie dies auch als Problem sehe. Gerade Förderschwerpunkte wie Hören, Sehen oder geistige Behinderungen müssten bedacht werden. Das Modell des gemeinsamen Unterrichts oder der Inklusion könne nur mit angemessenen Personalressourcen funktionieren.

 

Bürgermeister Niehues fragte, ob es richtig sei, dass das Land zusätzliche Lehrerstellen für Schulen bereitstellen wolle, die sich dem angesprochenen Problem öffnen wollten.

 

Dr. Henry erklärte, dass dies nur für Schulen der Sekundarstufen vorgesehen sei, die bisher noch keinen Beitrag zum gemeinsamen Unterricht bzw. zur Inklusion geleistet hätten, da es dort noch das größte Defizit gebe. Diese Stellen seien im Moment ausgeschrieben. Es gebe zwar nicht genügend Lehrkräfte in diesem Bereich, der Kreis Coesfeld erfreue sich aber großer Beliebtheit, so dass die Chancen für den Kreis Coesfeld, genügend Bewerbungen zu erhalten, besser aussähen als für andere Kreise.

 

Die Frage von Bürgermeister Niehues, ob die Gemeinde Rosendahl trotz des bereits durchgeführten gemeinsamen Unterrichts eine Chance habe, eine dieser Stellen zugeteilt zu bekommen, wurde von Dr. Henry verneint.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte fest, dass offenbar an der personellen Ausstattung der Schulen nicht zu rütteln sei, wies aber auf ein weiteres Problem hin, das in der hohen KIassenstärke von bis zu 30 Kindern liege. Er frage sich, wie man da sinnvoll behinderte Schüler integrieren solle und machte dafür die rot-grüne Landesregierung verantwortlich. Er wies dabei auf das Beispiel einer Havixbecker Grundschule hin, in der sich nach Presseberichten die Eltern für kleinere Klassen einsetzten.

 

Dr. Henry stellte klar, dass die Regelung über die Klassenstärke schon seit sehr vielen Jahren bestehe und auch vorhergehende Regierungen daran beteiligt gewesen seien.

Sie betonte, dass die Entscheidung über die Klassenbildung bei der Schulleitung liege. Das Schulamt versorge die Schule mit dem ihr zustehenden Personal.

Es müsse deutlich gesagt werden, dass die von Herrn Mensing angesprochene Schule in Havixbeck mit deutlich mehr Lehrkräften ausgestattet sei, als ihr nach der Berechnung zustehe. Die Klassenbildung sei auch dort eine Entscheidung der Schulleitung und nicht des Schulamtes.

Persönlich plädiere sie grundsätzlich für kleinere Klassen. Staatssekretär Hecke habe deutlich gesagt, dass in Zukunft die Bandbreite von 18 bis 30 Schülern pro Klasse herabgesetzt werden solle. Für Schulen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern sollen zusätzliche Ressourcen gebildet werden.

Sie halte es für sinnvoller die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Mittelpunkt  zu stellen und zusätzliche Förderschwerpunkte zu bilden, als nur kleinere Klassen zu bilden.

 

Ausschussmitglied Eimers griff die Zahl von 100 vierjährigen Kindern auf, die an der Sprachstandserhebung teilgenommen hätten. Diese 100 Kinder würden in zwei Jahren eingeschult und dabei auf 3 Schulen verteilt. Möglicherweise entstehe dabei die Situation, dass an einer Schule 33 Kinder angemeldet würden, was zu viele Kinder für die Bildung einer Klasse aber zu wenig für die Bildung von zwei Klassen bedeute. Er fragte, ob dies zur Schließung einer Schule führen könne.

 

Dr. Henry erklärte, dass eine Schließung nicht vom Schulamt ausgehe, sondern vom Gemeinderat. Sie selbst habe dabei eine beratende Funktion. Das Schulgesetz sehe vor, dass einzügige Schulen nur im Verbund mit anderen Schulen geführt werden sollten, es sei denn, die Schule liege so abgelegen, dass ein Verbund nicht zumutbar sei. Dies sei der Fall, wenn für den Schulweg mehr als eine halbe Stunde benötigt werde.

 

Ausschussmitglied Schaten teilte mit, dass sie als Grundschullehrerin im Kreis Borken habe feststellen müssen, dass Stellenressourcen für gemeinsamen Unterricht zwar offiziell vorhanden seien, die Umsetzung in der Realität oft schwierig sei.

 

Dr. Henry erklärte, dass der gemeinsame Unterricht im Kreis Coesfeld gut umgesetzt werde und von guter Qualität sei. Sie sei daher froh, für den Kreis Coesfeld arbeiten zu können.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies an dieser Stelle auf den noch folgenden 2. Teil der Einwohnerfragestunde hin, in der die anwesenden Zuhörer noch einmal Fragen stellen könnten. Anschließend bat er Frau Dr. Henry, sich zur Zukunft der Schulstandorte in Rosendahl zu äußern.

 

Zukunft der Schulstandorte und Besetzung der Schulleiterstellen

 

Dr. Henry erklärte, dass sich die Gemeinde Rosendahl in der gleichen Situation befinde, wie alle Gemeinden bundesweit. In absehbarer Zeit könne die Grundschule Darfeld nur noch einzügig geführt werden, so dass nach geltendem Schulgesetz eine Verbundlösung angestrebt werden müsse. Sie habe aber noch nie erlebt, dass diese Lösung erzwungen werde, falls die Gemeinde die bisherige Lösung erhalten wolle. Eine andere Situation entstehe, wenn die Schulleiterstelle vakant werde. Diese Situation bestehe zwar im Moment, treffe aber zum Glück die größere Grundschule in Osterwick. Die Bezirksregierung habe daher keinen Zweifel, dass die Schulleiterstelle an der Sebastian Grundschule in Osterwick nachbesetzt werden könne.

Wenn allerdings Herr Kahlert als Rektor der Antonius Grundschule in Darfeld in den Ruhestand gehe, werde die Bezirksregierung mit dem Schulträger die Situation prüfen. Sie befürchte, dass dann an die zuständigen Gremien die Verbundlösung herangetragen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing war der Ansicht, dass die Verbundlösung eine „Soll Bestimmung“ sei, die nicht umgesetzt werden müsse.

 

Dr. Henry erklärte, dass die „Soll Bestimmung“ noch so formuliert sei, weil kleine Schulen in ländlichen Gebieten nicht anders selbständig gehalten werden könnten. Grundsätzlich sei aber die Verbundlösung anzustreben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt forderte dazu auf, die Verbundlösung als Chance und nicht als „Schreckgespenst“ zu sehen.

 

Die Frage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing, ob bei einer Verbundlösung die Schülerzahl der am Verbund teilnehmenden Schulen als Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Lehrerstellen diene, wurde von Dr. Henry bejaht.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte weiter, ob nicht dadurch eine Unterbesetzung an Lehrpersonal  für die einzügige Schule mit möglicherweise nur 18 Schülern pro Klasse entstehen könne, die man durch einen kostenaufwendigen Schülertransport zwischen den Schulen ausgleichen müsse.

 

Dr. Henry erklärte, dass die Schulleitung eines Verbundes dafür sorgen solle, dass beide Standorte möglichst ausgeglichen besetzt seien. Hier handele es sich tatsächlich um eine „Soll Bestimmung“, die in der Regel nicht so gehandhabt werde.

Sie kenne keinen Verbund, in dem Kinder transportiert würden, um die Klassengrößen auszugleichen. Die Schulaufsicht achte auch darauf, dass das Lehrpersonal nicht übermäßig hin und her fahren müsse. Es sei aber leider so, dass das Schulamt einen Verbund nur dann großzügig bedenken könne, wenn es über ausreichend Stellen verfüge.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf bedankte sich für die deutliche Erläuterung von Dr. Henry, die ganz klar gezeigt habe, dass die Gemeinde Rosendahl ein Standortproblem habe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte Dr. Henry, was sie einer Schulleitung empfehlen würde, wenn in einer Schule 33 Kinder eingeschult werden müssten.

 

Dr. Henry erklärte, dass zunächst geprüft werden müsse, ob alle 33 Kinder aus dem eigenen Ort kämen, da pro Klasse nur 30 Kinder aufgenommen werden dürften. Kinder aus anderen Orten hätten in diesem Fall das Nachsehen.

Sie selbst setze sich für die Bildung von kleinen Klassen ein. Da es hier eine Überschneidung von zwei Erlassen gebe, wonach die Klassengröße 30 Kinder nicht überschreiten und 18 Kinder nicht unterschreiten dürfe, versuche man im Moment, dies entsprechend zu regeln.

 

Auf die Frage von Bürgermeister Niehues, wie es mit der Besetzung der Schulleiterstelle an der Sebastian Grundschule in Osterwick aussehe, erklärte Dr. Henry, dass sie kurzfristig erfahren habe, dass zur bereits vorliegenden Bewerbung evtl. eine weitere Bewerbung hinzukommen werde. Die Bewerber müssten sich einer dienstlichen Beurteilung unterziehen, die sie mit der Note 1 oder 2 abschließen müssten. Diese Beurteilung könne erst Anfang Juli stattfinden. Anschließend werde der erweiterten Schulkonferenz ein Vorschlag zur Besetzung gemacht, dem die Vorstellung des Bewerbers folge. Nach der Mitteilung an die Bezirksregierung habe der Schulträger noch einmal die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

Sie könne sich daher nicht vorstellen, dass die Stelle schon zu Beginn des Schuljahres besetzt werden könne. Allerdings müsse dies nicht zwingend zum Schuljahresbeginn, sondern auch im laufenden Schuljahr erfolgen, so dass sie eine Besetzung bis zu den Herbstferien 2011 für möglich halte.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erklärte, dass er die momentane Lösung, in der Rektor Kahlert die Leitung der Sebastian Grundschule kommissarisch mit übernommen habe, für optimal halte.

 

Dr. Henry betonte, dass das Schulamt ebenfalls sehr glücklich über die sehr gute Arbeit von Rektor Kahlert sei.

 

Dem stimmten alle Anwesenden mit Beifall zu.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf bedankte sich bei Dr. Henry für ihr Kommen und ihre ausführliche Stellungnahme sowie Antworten zu den Fragen des Ausschusses.

Er machte sodann den Vorschlag, den TOP 8 vorzuziehen, um den anwesenden Zuhörern die Gelegenheit zu geben, Fragen an Dr. Henry zu stellen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu.