Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/308 als Anlage beigefügte Entgeltordnung der Gemeinde Rosendahl zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Nutzung gemeindlicher Gebäude und Einrichtungen wird beschlossen. Eine Ausfertigung der Entgeltordnung wird dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 

Mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung werden alle vorher vom Rat gefassten Einzelbeschlüsse über die Höhe von Entgelten aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/308.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass die Grundintention für die Aufstellung einer Entgeltordnung gewesen sei, eine Gleichbehandlung für verschiedene Nutzer sicherzustellen, damit jegliche Zweifel oder Neidgefühle ausgeschlossen werden könnten. Er halte den Verwaltungsentwurf für hervorragend. Möglicherweise könne es später noch zu Nachregulierungen kommen, die sich aus der Anwendung ergäben. Die CDU-Fraktion sei aber nicht bereit, die Nutzungsentgelte für die Lehrschwimmhalle zu erhöhen. Auch dieses werde durch die Verwaltungsvorlage entsprechend geregelt.

 

Fraktionsvorsitzender Meier lobte den Verwaltungsvorschlag ebenso. Er schlug jedoch vor, die unter § 2 eingearbeitete Klausel, wonach die Verwaltung ermächtigt werde, in besonderen Einzelfällen die Entgelte zu erhöhen oder abzusenken, dahingehend zu ändern, dass für kommerzielle Veranstaltungen grundsätzlich höhere Entgelte gezahlt werden müssten. Hier sehe er auch die Musikschulen und die Volkshochschule in der Pflicht, da diese einerseits die Räumlichkeiten der Gemeinde Rosendahl kostenfrei nutzen könnten, andererseits aber von ihren Nutzern Gebühren forderten. Damit entstehe für diesen Nutzerkreis bereits ein erheblicher Vorteil und für kommerzielle Anbieter ein deutlicher Nachteil.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Volkshochschule im Moment keine Räumlichkeiten der Gemeinde nutze. Die Erhebung von Entgelten von der Musikschule würde über eine höhere Umlage die Gemeinde wieder belasten.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte ergänzend mit, dass seiner Ansicht nach in den rechtlichen Grundlagen des Zweckverbandes Musikschule und auch für die Volkshochschule verankert sei, dass eine unentgeltliche Nutzung von gemeindlichen Räumen erfolge. Man werde dies aber entsprechend überprüfen. Weiter bat er darum, der Verwaltung das Vertrauen entgegen zu bringen, dass sie die kommerzielle Nutzung, z.B. bei der Sporthalle, in ganz besonderen Fällen nach Bedarf regele.

 

Hinweis:                      Dem Kreis der unentgeltlichen Nutzer gemeindlicher Gebäude gehören die Volkshochschule Coesfeld, die Musikschule Coesfeld-Billerbeck-Rosendahl sowie die Musikwerkstatt Westmünsterland e.V. aus folgenden Gründen bzw. Erwägungen an:

 

In der am 23.12.1975 geschlossenen „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgabe der Volkshochschule“ ist zur Deckung des Sach- und Finanzbedarfs in § 7 Abs. 1 geregelt, dass die für die Volkshochschule erforderlichen Unterrichtsräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Die derzeit gültige „Satzung für den Zweckverband „Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl“ sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Um aber das umlagefinanzierte Unterrichtsangebot auch weiterhin ortsnah anbieten zu können, ist die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten durch die Musikschule Coesfeld im eigenen Interesse der Gemeinde Rosendahl.

 

Die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten durch die Musikwerkstatt Westmünsterland e.V. wurde analog zur Regelung mit der Musikschule Coesfeld getroffen. Der Unterricht ist im Gegensatz zur Musikschule nicht umlagefinanziert. Auch in diesem Fall ist es im Interesse der Gemeinde Rosendahl, die Musikwerkstatt durch die unentgeltliche Nutzungserlaubnis zu unterstützen, damit das Unterrichtsangebot in Rosendahl weiterhin aufrechterhalten werden kann und damit auch gleichzeitig nicht zusätzliche, durch Umlage zu finanzierende Kosten bei der Musikschule zu verursachen.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass seiner Ansicht nach die Entgelte bei großen Veranstaltungen wie Kabarett oder Konzerten zu gering seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil entgegnete, dass die von Herrn Meier angesprochenen Veranstaltungen keine kommerziellen Veranstaltungen seien, sondern sämtlich dem Kulturprogramm der Gemeinde Rosendahl zugeordnet werden müssten.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass die Verwaltung eine Behörde sei, die an Grundsätze gebunden sei. Er sehe die von den Vereinen in Höhe von 20 % erhobenen Gebühren als nicht rechtmäßig an. Diese Beträge seien für den entstehenden Verwaltungsaufwand zu gering. Zudem würden alle die Personen, die eigentlich zahlen sollten, ausgenommen. Das hätte man sich sparen können. Er werde daher gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er das so nicht stehen lassen wolle. Es handele sich hier nicht um Gebühren auf Grundlage einer Satzung mit Gebührenkalkulation, sondern um die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten. Nach der Gemeindeordnung habe der Rat das Recht, privatrechtliche Entgelte festzusetzen. Es handele sich hier also nicht um einen Verstoß gegen Verwaltungsgrundsätze, sondern um rechtmäßiges Handeln. Die Entgelte sollten als Anerkennungsbetrag dafür gesehen werden, dass die Gemeinde Rosendahl gemeindliche Räume zur Nutzung zur Verfügung stelle.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die Erstellung der Sitzungsvorlage mit viel Arbeit verbunden gewesen sei. Die zu zahlenden Entgelte würden den Haushalt aber nicht gravierend entlasten. Daher halte die WIR-Fraktion den Antrag aufrecht, die Entgelte für die Lehrschwimmhalle auf 12 € je Übungseinheit und bei einem Warmbadetag auf 15 € je Einheit zu erhöhen.

 

Bürgermeister Niehues ließ über den Antrag der WIR-Fraktion abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                       2 Ja Stimmen

                                                            6 Nein Stimmen

                                                            1 Enthaltung

 

Damit war dieser Antrag abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: