Ausschussmitglied Kuhl fragte nach der Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder für festgestellte Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Müllcontainerplatzes in Osterwick. Fachbereichsleiter Homering teilte mit, dass die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder gekoppelt sei an der Art der Ordnungswidrigkeit, z.B. dem Grad der verursachten Umweltverschmutzung. Für die Festsetzung der Verwarn- und Bußgelder nach dem Abfallrecht sei der Kreis zuständig, hierüber erhalte die Ordnungsbehörde der Gemeinde Rosendahl keine Auskunft.

 

Die Verwaltung wird eine Änderung der gemeindlichen Abfallsatzung dergestalt vorschlagen, dass die Tatbestände des Falschbefüllens sowie des Abladens des Mülls vor den Containern zukünftig als Ordnungswidrigkeit durch die Gemeinde geahndet  werden können.