Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Der  Bebauungsplan “Westlich der Schöppinger Straße” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/318 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt erst dann, wenn der Erschließungsvertrag abgeschlossen ist.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 07. Juli 2011 und teilte mit, dass der Beschlussvorschlag noch dahingehend ergänzt werden müsse, dass die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst dann erfolge, wenn der Erschließungsvertrag abgeschlossen ist.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: