Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Die beim Produkt „56 / 11.003 - Abwasserbeseitigung“ für die Investitionsmaßnahme Nr. 45609030 / Erneuerung der EMSR-Technik für die Kläranlage Osterwick entstehenden überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 53.000,00 € werden genehmigt. Die erforderliche Deckung nach § 83 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird durch Minderauszahlungen im gleichen Produkt bei der Investitionsmaßnahme Nr: 45610160 / Umbau RRB an der Kläranlage Holtwick gewährleistet.


Abstimmungsergebnis:                         23 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 06. Juli 2011.

 

Ratsmitglied Schubert stellte fest, dass man nach intensiven Vorberatungen zu dem Schluss gekommen sei, dass die höheren Kosten dadurch entstanden seien, weil der Haushalt erst sehr spät verabschiedet worden sei. Die Rats- und Ausschussmitglieder seien sicher, dass die Investitionen notwendig seien. Allerdings hätte man sich in Bezug auf die Ausschreibungen eine vorherige Information und ein hergestelltes Einvernehmen mit dem Rat gewünscht. Er bitte darum, dies in Zukunft zu beachten.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: