Den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage VIII/320 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Darfeld wird gemäß § 34 Abs. 4 bis 6 in Verbindung mit § 10 BauGB  und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/320 beigefügten Entwurf beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 07. Juli 2011.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Branse beim Eisenbahnbundesamt, ob es Anträge auf Entwidmung der Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofs Darfeld gegeben habe. Aus dem Antwortschreiben des Herrn Knopp gehe hervor, dass eine förmliche Freistellung (Entwidmung)  für Grundstücke im Bereich des Bahnhofs Darfeld bisher nicht erfolgt sei und die Strecke somit nicht verändert werden dürfe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Veränderung der Strecke nicht geplant sei. Das Trassenband der Eisenbahnlinie bleibe als Radweg in Gänze erhalten.

 

Auf die Frage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing, wie es mit der Aufstellung von Spielgeräten im Generationenpark oder eventuellen baulichen Veränderungen, wie der Einrichtung eines Cafes sei, antwortete Bürgermeister Niehues, dass die Spielgeräte in den ehemaligen Bahngärten aufgestellt würden, so dass die eigentliche Bahntrasse von baulichen Anlagen frei bliebe. Ferner sei es durchaus möglich, die Genehmigung für bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen einzuholen. Von Seiten der Bahn werde lediglich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bahntrasse um eine gewidmete Fläche handele.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass sich im Vorfeld alle an der Bahntrasse liegenden Kommunen einig gewesen seien, die an der Trasse liegenden Flächen zu erwerben, um damit die Bahntrasse in Gänze zu erhalten. Daher sei keine Entwidmung erforderlich gewesen. Falls eine Entwidmung gewünscht werde, sei diese problemlos möglich, aber mit Kosten verbunden, da nur Flurstücke entwidmet werden könnten, die zuvor vermessen werden müssten.

 

Ratsmitglied Eimers kommentierte das Engagement vom Ratsmitglied Branse mit einem kleinen satirischen Exkurs zur Bahngeschichte und den Möglichkeiten, bis ins 19. Jahrhundert hinein die eventuellen Eigentumsverhältnisse an der Bahnlinie abzuklären.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass es hier lediglich um die Frage gehe, wer in der Frage des Generationenparks berechtigt sei, Genehmigungen für bauliche Veränderungen zu erteilen. Nach Auskunft des Herrn Knopp sei das doch offenbar das Eisenbahnbundesamt und nicht der Kreis Coesfeld, der für die Genehmigung des Generationenparks die Aufstellung eines Bebauungsplanes der angrenzenden Wohnsiedlung fordere. Dies werde von der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

Ratsmitglied Deitert stellte fest, dass diese Diskussion in keiner Weise zur Beschlussfassung beitrage.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: