Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die am 30.06.2011 durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung über

1.  die Beteiligung der Gemeinde Rosendahl an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011),

2.  die Erhebung einer Klage gegen den Bescheid vom 08.06.2011 (Az.: 32.2.31/32) über den Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Haushaltsjahr 2011

3.  die Zustimmung zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit der Anwaltskanzlei Wolter  und Hoppenberg, Hamm, mit einer Pauschalvergütung in Höhe von maximal 10.000 € zzgl. Mehrwertsteuer

wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.


Abstimmungsergebnis:                         20 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Juni 2011 gefasste Dringlichkeitsentscheidung, die heute durch den Rat genehmigt werden solle. Er berichtete über den aktuellen Sachstand, wonach der Eingang der Klage der Gemeinde Rosendahl gegen den Bescheid über den Finanzausgleich vom Verwaltungsgericht mit Datum vom 05. Juli 2011 bestätigt und der Streitwert auf vorläufig 8.000 € festgesetzt worden sei. Am 13. Juli 2011 sei bereits eine Gebührenrechnung dazu über 498 € eingegangen. Das Verfahren ruhe nun, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden worden sei. Ebenso sei eine Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei Wolter und Hoppenberg geschlossen worden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, welche Zielgröße die Gemeinde Rosendahl sich bei dieser Klage gesetzt habe. Bei einem Einsatz von rd. 10.000 € für die Erhebung der Klage müsse das Ergebnis doch entsprechend ausfallen. Er habe in der Stellungnahme der Anwälte keine entsprechenden Zahlen gefunden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es in der Klage darum gehe, die Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen deutlich zu verringern, so dass sich eine spürbare Größe ergebe, die man aber nicht beziffern könne. Zuvor müsse aber zunächst die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde abgewartet werden. Die Summe von 10.000 € sei das absolute Maximum, das als Einsatz für die Gemeinde Rosendahl zu erwarten sei; die tatsächlichen Kosten würden sich eher bei 5.000 € einstellen.  

 

Kämmerer Isfort teilte mit, dass sich inzwischen 39 Kommunen der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hätten. Weitere Kommunen, die bereits Klage erhoben hätten, wollten sich aber evtl. auch der Verfassungsbeschwerde anschließen, so dass die zu erwartenden Kosten verringert würden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass das angestrebte Verfahren sich möglicherweise über Jahre hinziehe. Evtl. seien weitere Gutachten erforderlich, so dass auch weitere Kosten entstünden. Da er auf seine Frage nach einer Zielgröße keine präzise Antwort erhalten habe, bestehe er darauf, im Protokoll festzuhalten, dass die Gemeinde Rosendahl keine genauen Vorstellungen dazu habe.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass sich zunächst der Verfassungsgerichtshof mit der Verfassungsbeschwerde befassen und feststellen müsse, ob das GFG verfassungsgemäß sei. Würde eine Verfassungswidrigkeit festgestellt, wäre das einer der schlimmsten Verstöße. Es gehe zunächst nur um diese Frage und nicht um eine monetäre Forderung.

 

Fraktionsvorsitzender Meier ergänzte, dass erst nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des GFG die Bescheide des Landes NRW aufgehoben werden müssten. Dann erst könnte der gesamte Sachverhalt neu geregelt und Ziele in einem zivilrechtlichen Verfahren formuliert werden.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt widersprach der Ansicht, dass man durch die Klage die Chance habe, weniger Verluste bei den Schlüsselzuweisungen hinnehmen zu müssen. Ein neuer Bescheid könne ebenso eine noch höhere Kürzung der Schlüsselzuweisungen zur Folge haben. Es sei nicht richtig, auf jeden Fall davon auszugehen, einen Erfolg zu erreichen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass mit dem aktuellen Bescheid über das GFG 2011 die Gemeinde Rosendahl durch die verringerten Schlüsselzuweisungen direkt betroffen sei. Er fühle sich daher als Ratsvertreter der Gemeinde Rosendahl verpflichtet, die Bürgerinteressen zu wahren und nicht die Landesinteressen.

 

Fraktionsvorsitzender Meier gab zu bedenken, dass das angestrebte Gerichtsverfahren zunächst nur dazu diene, die Verfassungsmäßigkeit des GFG zu überprüfen. Weitergehende Prognosen könnten noch gar nicht gestellt werden.

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: