Herr Neumann erklärte, dass man seiner Ansicht nach die Bürgerfreundlichkeit einer Gemeinde an der Art der Korrespondenz mit dem Bürger erkennen könne. Diese Bürgerfreundlichkeit vermisse er bei der Gemeinde Rosendahl. Er verwies auf ein Anschreiben zur Klärschlammabfuhr, in dem ein Termin zur Abfuhr vorgegeben werde, der zudem in den Ferien liege. Komme es zu einer erfolglosen Anfuhr des Saugfahrzeuges an diesem Termin, müsse der Betreiber der Kleinkläranlage die Anfahrtskosten übernehmen. Er betrachte diese Vorgehensweise als eine Form der Nötigung.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass seines Wissens ein Anschreiben verschickt werde, in dem zunächst ein Termin für die Klärschlammabfuhr mitgeteilt werde mit dem Hinweis darauf, sich bei Verhinderung mit dem Abfuhrunternehmer in Verbindung zu setzen. Erst wenn das nicht geschehe, müssten die für eine vergebliche Anfuhr des Abfuhrunternehmens entstandenen Kosten übernommen werden. Er werde selbstverständlich die entsprechende Korrespondenz überprüfen.