Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Dem Beschlussvorschlag entsprechend der der Sitzungsvorlage VIII/316/1 beigefügten Empfehlung wird zugestimmt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Zweite Erweiterung Gewerbegebiet Eichenkamp”, Ortsteil Osterwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/316 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlagen VIII/316 und VIII/316/1.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb teilte auf Wunsch des Antragstellers mit, dass auf dem Betriebsgelände 2 x 3.000 l Wasser in Vorratsbehältern mit einer Pumpenleistung von 20.000 Liter/Stunde vorgehalten werden, die für die Löschwasserversorgung mit herangezogen werden können.

 

Der Ausschuss folgte dem Vorschlag der Verwaltung und fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: