Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die in den vorgestellten Windeignungszonen liegenden Grundstückseigentümer werden aufgefordert, bei Interesse bis spätestens zum 30.11.2011 Konzepte für die Errichtung von Bürgerwindparks bzw. Bürgerwindrädern bei der Verwaltung der Gemeinde Rosendahl einzureichen. In diesen Konzepten sollen Aussagen zur Art und Weise der Beteiligung der Bürger getroffen werden und festgestellt werden, dass der Sitz der GbR bzw. der späteren GmbH & Co KG, Rosendahl ist. Die einzureichenden Bürgerwindparkkonzepte müssen von allen betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben sein.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Lembeck bat um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Die Sitzung wurde daraufhin für eine Pause von 21:10 Uhr bis 21:20 Uhr unterbrochen.

 

                                                             


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/330 und begrüßte zu diesem TOP Herrn Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner, die Herren Grothues von der Bezirksregierung Münster sowie Herrn Thier von der BSB GmbH.

 

Herr Ahn erklärte zunächst, dass durch den neuen Windenergieerlass der NRW-Landesregierung zu erwarten sei, dass in Zukunft keine Restriktionen mehr durch die Ausweisung von Windeignungszonen über den Regionalplan zu erwarten seien, sondern dass die Planungshoheit dann bei der jeweiligen Kommune liege. Zudem seien höhere Anlagen möglich und der Abstand zu Siedlungsflächen werde verringert. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen stellte er sodann anhand einer Power Point Präsentation (Anlage I) die Möglichkeiten der Windenergienutzung im Gebiet der Gemeinde Rosendahl dar,  wobei er auf die Ausschlusskriterien, wie Waldflächen, Siedlungsbereiche sowie Natur- und Denkmalschutz hinwies. Besonders verwies er auf die einzeln gestreute Wohnbebauung im Außenbereich, die ein besonderes Hindernis zur Errichtung von Windenergieanlagen darstelle, da hier ein Abstand von 400 m vorgeschrieben sei, die Hersteller selbst aber einen Abstand von 500 m empfehlen würden. Bedingt durch diese Einschränkungen gebe es 10 Bereiche im Gemeindegebiet (Anlage II) die für die Errichtung von Windenergieanlagen bzw. eines Bürgerwindparks geeignet seien. Diese Bereiche seien in seiner Plandarstellung absichtlich unscharf dargestellt, da zunächst die Eigentümer der innerhalb dieser Bereiche liegenden Grundstücke Interesse bekunden müssten und eine Entscheidung über die auszuweisende Fläche dem Rat der Gemeinde Rosendahl obliege, zumal auch gemeindliche Wegeflächen innerhalb dieser Gebiete betroffen seien.

Er wies weiterhin darauf hin, dass in den 10 Bereichen unterschiedlich hohe Konfliktpotentiale im ökologischen Bereich zu finden seien, die unbedingt von eventuellen Antragstellern berücksichtigt werden sollten. Dies betreffe unter anderem den Artenschutz, für den vor jeder Genehmigung einer Windenergieanlage ein entsprechendes Gutachten erstellt werden müsse. Die entsprechende Untersuchung könne durchaus einen Zeitraum von 1,5 Jahren in Anspruch nehmen und Kosten in Höhe von 30.000 bis 50.000 € verursachen, die man als Risikokapital verbuchen müsse, da auch mit einem ungünstigen Ergebnis in Bezug auf die Errichtung von Windenergieanlagen gerechnet werden müsse.

 

Ausschussvorsitzender Schenk bat anschließend Herrn Grothues von der Bezirksregierung Münster um Erläuterung zum Flurbereinigungsverfahren in Darfeld, da aus dem vorgestellten Plan zu ersehen sei, dass sich ein mögliches Windeignungsgebiet mit dem geplanten Flurbereinigungsgebiet überschneide und ein weiteres Windeignungsgebiet voll im Flurbereinigungsgebiet liege.

 

Herr Grothues erläuterte, dass es beim Flurbereinigungsverfahren darum gehe, getrennt liegende Grundstücke zu wirtschaftlichen Einheiten zusammenzufassen. Dazu seien alle in Frage kommenden Grundstücke bewertet worden. Die Wertigkeit einiger Grundstücke steige jedoch mit der Möglichkeit, als Windeignungsgebiet genutzt werden zu können. Diese Grundstücke könnten nur noch mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümer getauscht werden, so dass der eigentliche Zweck der Flurbereinigung nicht mehr zum Tragen kommen könne. Bei einer einvernehmlichen Einigung von Eigentümern zu einem Tausch werde die Bezirksregierung natürlich unterstützend tätig werden, ansonsten aber keine weiteren Aktivitäten zur Flurbereinigung in diesem Bereich aufnehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob diese Auskunft nur für den Fall gelte, dass der Rat der Ausweisung einer Windeignungszone in diesem Bereich zustimme.

 

Herr Grothues antwortete, dass schon das Vorhandensein eines Plans für  Windeignungsgebiete, so wie er heute vorgestellt worden sei, zu einer gefühlten Wertsteigerung der in diesem Bereich liegenden Grundstücke führe, so dass selbst bei einer aktuellen Ablehnung dieser Windeignungszone durch den jetzigen Rat im fraglichen Bereich keine Flurbereinigung durchgeführt werde. Man könne höchstens über kleinere Verschiebungen innerhalb des ausgewiesenen Gebietes nachdenken. 

 

Ausschussvorsitzender Schenk bat sodann Herrn Thier von der BSB GmbH, sein Konzept zur Erstellung eines Bürgerwindparks vorzustellen.

 

 

Herr Thier demonstrierte anhand einer Power Point Präsentation (Anlage III), wie wichtig eine gemeinsame Planung und Umsetzung eines Windparks für Flächenbesitzer, Landwirte und Anlieger sei. Durch die Bildung von Entwicklungsgesellschaften, zunächst als GbR, könnten zunächst alle Beteiligten mit gleicher Einlage  die Planungs- und Vorbereitungskosten aufbringen. Für den Bau und späteren Betrieb hingegen müsse eine GmbH & Co KG gegründet werden. So sei aber sicher gestellt, dass der Einzelne zunächst nur die jeweilige Einlage riskiere.

Herr Thier machte anhand seiner Präsentation weiter deutlich, dass die sogenannte Wertschöpfung vor Ort nur durch einen Bürgerwindpark zu erreichen sei, an dem keine Makler oder Investoren von außerhalb beteiligt seien.

 

Ausschussvorsitzender Schenk bedankte sich bei allen Vortragenden und bat um Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bedankte sich ebenso für die ausführliche Darstellung der verschiedenen Aspekte. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Darstellung in der Allgemeinen Zeitung Coesfeld, die den Eindruck vermittelt habe, dass in der heutigen Sitzung bereits eine Entscheidung über die Eignung von freien Flächen für Windenergieanlagen getroffen werde. Er betonte, dass er dabei nicht den Autor des Artikels kritisieren wolle, der offenbar nur erhaltene Informationen wiedergegeben habe.

Zudem regte er an, die heute vorgestellten Power Point Präsentationen der Herren Ahn und Thier zeitnah für den Bürger auch im Internet zugänglich zu machen, wobei man darauf hinweisen müsse, dass die planungsrechtlich möglichen Flächen lediglich Empfehlungscharakter hätten.

Ferner fordere die CDU-Fraktion eventuelle Interessenten auf, darüber zu beraten und nachzudenken wie und ob ein Bürgerwindpark eingerichtet und angestrebt werden könne.

Zudem solle sichergestellt werden, dass bei einer Realisierung eines Bürgerwindparks die Betreibergesellschaft  ihren Sitz in der Gemeinde Rosendahl haben sollten, um die Partizipation der Gemeinde sicherzustellen.

Erst danach solle ein entsprechender Vorschlag des Rates an den Regionalrat erfolgen.

 

Bürgermeister Niehues vereinbarte sodann mit den Herren Ahn und Thier, dass ihre jeweiligen Präsentationen mit allen für den Bürger wichtigen Informationen einschließlich der Darstellung der ökologischen Konfliktpotentiale ins Internet gestellt werden können. Dies werde voraussichtlich am kommenden Montag erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing richtete an Herrn Ahn die Frage, ob er sich bereits Gedanken darüber gemacht habe, an welcher Stelle neu errichtete Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten, z.B. unter Berücksichtigung vorhandener Einspeisungstationen.

 

Herr Ahn erklärte, dass man sich darüber noch keine Gedanken gemacht habe, zumal sich diese Frage bei der Erstellung eines Windparks mit mehreren Anlagen nicht stelle, da hier auf jeden Fall eine eigene Einspeisungsstation benötigt werde. Dies sei zudem nur ein Punkt von vielen, der nicht vom Rat sondern von den Eigentümern im Rahmen der Planung berücksichtigt werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bat um eine Einschätzung, wie viele Windräder der neueren Generation, sprich höhere Varianten mit größerem Rotordurchmesser, in den möglichen Windeignungsgebieten gebaut werden könnten.

 

Herr Ahn erklärte, dass er unter Vorbehalt von 2 bzw. maximal 3 Anlagen  pro Zone ausgehe. Allerdings müsse man die entsprechenden Gutachten zum Artenschutz abwarten, um zu sehen, was tatsächlich an nutzbarer Fläche übrig bleibe.

 

Herr Thier ergänzte, dass das Problem des Netzanschlusses nach dem neuen Energieentwicklungsgesetz (EEG) in den Händen des Netzbetreibers liege, der eventuell für eine Verstärkung der Netze sorgen müsse. Die Anzahl der möglichen Windanlagen könne nicht seriös abgeschätzt werden. Wenn man zu früh konkrete Zonen aufs Papier bringe und dort Anlagen eintrage, die später vielleicht an anderer Stelle aufgestellt würden, führe das erfahrungsgemäß zu Problemen.

Er empfehle daher, nicht in Anlagen zu denken, sondern in Chancen und Zonen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte fest, dass die Fragen des Fraktionsvorsitzenden Mensing letztendlich in Gutachterfragen mündeten, die erst im Laufe der Planung beantwortet werden könnten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies noch einmal auf die Ausführungen von Herrn Ahn über die möglichen Auswirkungen des Windenergieerlasses, wonach die Bezirksregierung möglicherweise die Planungshoheit an die Kommunen abtreten müsse. Er fragte, wie sinnvoll da noch eine Stellungnahme zum Regionalplan sei.

 

Herr Ahn erklärte, dass im Entwurf des Regionalplanes exakt die bereits vorhandenen Zonen ausgewiesen worden seien. Für Änderungen hätte die Bezirksregierung entsprechende Gutachten erstellen lassen müssen. Er gehe daher davon aus, dass die angesprochene Änderung zugunsten der Kommunen erfolgen werde. Entsprechende Spitzengespräche seien für den Oktober 2011 geplant, wobei er befürchte, dass von Seiten der Kreise versucht werden könne, die Planungshoheit für Windeignungsgebiete zu übernehmen. Danach sei aber mit Sicherheit klar, ob eine Stellungnahme des Rates zum Regionalplan noch notwendig sei.

 

Ausschussvorsitzender Schenk bedankte sich nochmals bei allen Anwesenden.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: