Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/325 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

                                                             


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/325, in der es um die Verschiebung einer Nutzungsgrenze gehe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb merkte dazu an, dass aktuell eine Änderung der Grundstücksbezeichnung erfolgt sei. Die bisherige Flurnummer 598 werde durch die Flurnummer 634 ersetzt und müsse noch in die Satzung über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ eingearbeitet werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob die Verschiebung der Nutzungsgrenze bereits im Kataster erfasst sei und das Grundstück als ein neues Gesamtgrundstück geführt werde.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigte anhand eines aktuellen Plans, der bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorlag, dass die Erfassung als ein Grundstück mit neuer Flurnummer erfolgt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte nach Einsichtnahme in diesen Plan fest, dass die Änderung offenbar bereits aufgenommen worden sei und seine Bedenken ausgeräumt seien.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt regte an, bei Planänderungen wie in diesem Fall auch die neuen Grundstücksgrößen anzugeben. Im Plan B sei auch nach Verschiebung der Nutzungsgrenze die Grundstücksgröße gleich geblieben.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: