Das Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/327 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, wird beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

                                                             


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/327.    

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt beantragte für die SPD-Fraktion, die Firstrichtung für das zu bebauende Spielplatzgrundstück freizugeben, damit der Bauherr das Haus nach seinen Wünschen ausrichten könne.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, die Planunterlagen dahingehend noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing regte an, den verkürzten Fuss- und Radweg mit einem Poller abzusperren, den man jederzeit wieder herausnehmen könne.                                                                                               

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: