Der in der Sitzung des Rates am 15.09.2011 zugeleitete Entwurf der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/323.
Kämmerer Isfort erläuterte anhand einer Power Point Präsentation den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009, der allen Ratsmitgliedern zur Sitzung in schriftlicher Form vorgelegt wurde.
Der
Rat fasste anschließend folgenden Beschluss: