Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/325 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

                                                             


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 14. September 2011.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: