Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl werden beauftragt, die Möglichkeit einer Bürgerstiftungsgründung vorrangig für Kulturarbeit zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig    


Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/332.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Roters teilte mit, dass in der Sitzung des Ausschusses am 20. Januar 2011 Vertreter einer bereits begründeten „Bürgerstiftung“ bzw. eines bestehenden „Fördervereins“ zunächst über die jeweiligen Modelle berichtet hätten und die Verwaltung im Anschluss beauftragt worden sei, zu prüfen ob die Voraussetzungen zur Begründung einer Bürgerstiftung bzw. eines Kulturvereins in Rosendahl gegeben seien.

Bei einem gemeinsamen Besprechungstermin mit Vereinen und Verbänden am 30. März 2011  im Rosendahler Rathaus habe sich gezeigt, dass weitere Praxisbeispiele für beide Modelle gewünscht wurden, die dann bei einem weiteren Termin am 20. Juli 2011 vorgestellt wurden. In der anschließenden Diskussion habe sich bereits eine leichte Tendenz in Richtung einer Bürgerstiftung ergeben, die in der Gründung einer Arbeitsgruppe „Kultur“ mündete.

Die Ergebnisse aus der ersten Besprechung dieser Arbeitsgruppe am 24. September 2011 stellte sie anschließend anhand einer Power Point Präsentation (Anlage I) vor. Nach Abwägung der Vor-und Nachteile seien die Teilnehmer/innen zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Gemeinde Rosendahl nur die Gründung einer Bürgerstiftung realisierbar sei.

Eine weitere Zusammenkunft von kulturtragenden Vereinen und Verbänden sowie interessierter Bürger sei für den 10. November 2011 geplant.

 

Ausschussmitglied Eimers erklärte, dass auch er die Gründung einer Bürgerstiftung für sinnvoll halte, sich aber frage, woher das notwendige Gründungskapital in Höhe von 50.000 € kommen könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott schlug vor, einen Auftrag an den Bürgermeister und die Verwaltung zu erteilen, wonach diese prüfen sollen, ob das notwendige Startkapital, z.B. durch Sponsoren, zu beschaffen sei. Er selbst halte es für notwendig, mehr Kultur für Jugendliche und junge Leute anzubieten und werde sich dazu entsprechende Gedanken machen, die er dann als schriftlichen Vorschlag an Frau Roters senden werde.

 

Ausschussmitglied Lisa Margeaux Meier lobte die Erläuterungen von Frau Roters. Sie habe sich am Anfang wenig unter dem Modell einer Bürgerstiftung vorstellen können. Durch die umfangreiche Information bekomme das Ganze für sie jetzt „Hand und Fuß“. Sie schlug vor, dass über die Presse nochmals berichtet und darauf aufmerksam gemacht werde, dass Interessenten benötigt werden, die zum notwendigen Startkapital beitragen könnten und bereit wären, eine Stiftung nach außen zu vertreten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt verwies auf die Bürgerstiftung Coesfeld, die auch in sozialen Bereichen tätig sei und fragte, ob das auch für die Gemeinde Rosendahl angedacht sei.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Roters erklärte, dass sie über dieses Thema mit Herrn Kraft von der Bürgerstiftung Coesfeld gesprochen habe. Eine große Stiftung fasse ihre Zwecke oftmals auch großzügig. In Rosendahl werde aber immer eine Bedürftigkeit im Bereich der Kultur-, Kinder- und Jugendarbeit bestehen, so dass dieser Zweck allein ausreiche, um eine Stiftung ins Leben zu rufen.

 

Ausschussmitglied Hirtz lobte ebenfalls die erarbeiteten Ergebnisse, regte aber an, beim Kulturprogramm vermehrt die Bedürfnisse eines jüngeren Publikums bis 35 Jahre zu berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Espelkott trug sodann folgenden Beschlussvorschlag vor:

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die Möglichkeit einer Bürgerstiftungsgründung zu prüfen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Roters wies darauf hin, dass dies nicht nur die Beschaffung von finanziellen Mitteln beinhalte, sondern auch das Akquirieren von Persönlichkeiten, die eine Stiftung vertreten würden.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den vorgetragenen Beschlussvorschlag nach dem Wort „Bürgerstiftungsgründung „ mit  „vorrangig zur Kulturarbeit“ zu ergänzen.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: