Die Gebührennachkalkulation 2010 sowie die Prognose für das Jahr 2011 für den Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/334.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass es sich bei der Nachkalkulation lediglich um eine Aktualisierung der Soll-Werte der Kalkulation durch Ist-Werte handele. Die Grundlagen der Berechnung wurden nicht geändert. Insgesamt ergebe sich für das Jahr 2010 eine Überdeckung in Höhe von 106.761,20 €. Diese setze sich zusammen aus einer Überdeckung in Höhe von 81.931,70 € für den Bereich Schmutzwasser und einer Überdeckung in Höhe von 24.829,50 € für den Bereich Niederschlagswasser. Dabei wurde berücksichtigt, dass in die Ursprungskalkulation für das Jahr 2010 die Abwicklung einer Überdeckung von insgesamt 99.849,13 € aus dem Jahr 2008 einbezogen war.

Zur Prognose für das Jahr 2011 erläuterte Kämmerer Isfort weiter, dass auch hier eine Überdeckung in Höhe von etwa 39.500 € zu erwarten sei. Diese könne sich noch erhöhen, da Investitionen in diesem Jahr möglicherweise nicht mehr abgeschlossen werden können und demnach die Abschreibungen niedriger ausfallen würden. 

 

Herr Fedder erkundigte sich, ob die ermittelte Überdeckung für das Regenrückhaltebecken in Holtwick eingesetzt werden könne.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass das unmittelbar nicht möglich sei, da in der Kalkulation nur die Aufwendungen eingerechnet werden, nicht aber die Investitionen. Hier können lediglich durch die Abwicklung der Überdeckung die Abschreibungen neutralisiert werden. Die Überdeckung aus dem Jahr 2010 könne allerdings erst in die Kalkulation für das Jahr 2012 eingerechnet werden.

 

Herr Fedder fragte weiter nach, was sich hinter dem Posten Verwarn- und Bußgelder verbirgt.

 

Herr Isfort führte aus, dass es sich hierbei um ein Bußgeld für rechtswidriges Verhalten handele.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: