Die Gebührennachkalkulation 2010 sowie die Prognose für das Jahr 2011 für den Bereich  der Straßenreinigung werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/331.

 

Produktverantwortliche Berger erläuterte zur Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren, dass hier eine markante Kostensteigerung im Bereich des Winterdienstes aufgrund des letzten Winters zu verzeichnen sei. Aus diesem Grund ergebe sich hier eine Unterdeckung in Höhe von 1.871,19 €.

 

Zur Prognose für das Jahr 2011 seien die Kosten für den Winterdienst in der gleichen Höhe wie 2010 zu erwarten. Der kalkulierte Ansatz würde demnach überschritten.

 

Des Weiteren teilte Produktverantwortliche Berger mit, dass durch den Straßenreinigungsunternehmer ab dem 01.01.2012 eine Preiserhöhung in Höhe von rund 17 % geltend gemacht worden sei. Die letzte Preisanpassung fand vor 6 Jahren statt, demnach sei die Steigerung von rund 17 % zwar hoch, aber vertraglich zulässig.  Eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden habe ergeben, dass die Straßenreinigung sehr unterschiedlich gehandhabt werde. In einigen Gemeinden erfolge gar keine Straßenreinigung, in anderen werden alle Straßen gereinigt. Im Vergleich liegen die Kosten der Gemeinde Rosendahl im oberen Mittel, was auf die geringen Kilometermengen verteilt auf 3 Ortsteile zurückzuführen sei. Der Vertrag aus dem Jahr 1986 könne frühestens zum 31.12.2013 gekündigt werden. Zu gegebener Zeit werde verwaltungsseitig geprüft, ob eine Kündigung und Neuausschreibung Sinn mache.  

 

Herr Branse merkte an, dass für den Winterdienst in der Kalkulation ein Durchschnittswert, zum Beispiel aus den letzten 10 Jahren, angesetzt werden solle, da hier eine Kalkulation schwer möglich sei.

 

Produktverantwortliche Berger erläuterte, dass für den Winterdienst bereits in den vergangenen Jahren ein Durchschnittswert aus den letzten 3 bis 5 Jahren angesetzt wurde. Außer in den Jahren 2010 und 2011 seien allerdings nie hohe Kosten entstanden.

 

Herr Fedder fragte nach, ob eine Befreiung bei der Straßenreinigung auch eine Befreiung vom Winterdienst bedeute.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass es nach der Satzung unterschiedliche Bereiche gebe. Die Bürgersteige seien danach in ganz Rosendahl von den Bürgern von Schnee zu befreien sowie bei Glatteis zu streuen. Bei Straßen mit überörtlicher Bedeutung liege die Straßenreinigung bei der Gemeinde, der Winterdienst werde gegen Kostenerstattung von Straßen.NRW durchgeführt. Die Kosten hierfür sind Bestandteil der Kalkulation.

 

Herr Branse führte aus, dass es zu Unfällen kommen könne, wenn die Straßenreinigung und daher auch der Winterdienst abgeschafft würde und die Bürger viel befahrene Hauptstraßen selber räumen müssten. Hier sollte nicht nur auf die Reduzierung der laufenden Kosten geachtet werden.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass es dann zu einer Verletzung der Reinigungs- und Streupflichten seitens der Gemeinde kommen könne. 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschluss: