Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes “Nord-West” im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 BauGB, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/276 beigefügten Entwurf, durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzener Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/276.

 

Bürgermeister Niehues teilte dem Ausschuss mit, dass mit Datum vom 20.02.2006 ein Schreiben des Antragstellers für die Errichtung eines Holzhauses mit der Bitte um Änderung der Firstrichtung eingegangen sei. Dieser Antrag ist als Anlage III der Niederschrift beigefügt.

Er berichtete, dass man aufgrund der ursprünglichen Anfrage zur Errichtung eines Holzhauses in diesem Baugebiet, vorab zur Wahrung des Vertrauensschutzes der heutigen Bewohner diesbezüglich ein Meinungsbild abgefragt habe. Das Ergebnis der Abfrage ergab eine grundsätzliche Zustimmung zur beabsichtigten Bebauung einzelner Bauzeilen mit Holzhäusern.

 

Jetzt stelle sich die Frage, ob auch dem Wunsch einer Freigabe der Firstrichtung entsprochen werden solle.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, ob in diesem Bereich auch Pultdächer  und Doppelhäuser zulässig seien. Ihm sei von 2 Interessenten zugetragen worden, dass die Errichtung eines Doppelhauses nicht zulässig sei und somit von einem Grundstückskauf Abstand genommen wurde.

 

Ausschussmitglied Steindorf forderte, dass zukünftig jeder mögliche Grundstückskauf, der evtl. mit einer Bebauungsplanänderung verbunden sei, dem Ausschuss vorab zur Beratung vorgelegt werde.

 

Ausschussmitglied Mensing merkte an, dass der Ausschuss grundsätzlich im Moment auf Änderungswünsche flexibel reagiere. Man sollte dem jedoch nur dann zustimmen, wenn eine Änderung erforderlich werde. In diesem Fall sehe er – vor allem auch im Hinblick auf die heutigen Bewohner des Baugebietes - die Notwendigkeit nicht.

 

Ausschussmitglied Weber äußerte, dass es sich im Hinblick auf Bebaubarkeit von Grundstücken vermutlich um Kommunikationsprobleme handele und somit einige nicht ihr Ziel erreichten. Die so vorgenommene Änderung des nördlichen Bereiches des Plangebietes östlich des Grabens ermögliche vor allem, - unter Beibehaltung der vorgegebenen Firstrichtung -, die Südausrichtung auch entsprechend zu nutzen.

 

Abschließend fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: