Beschluss: ungeändert beschlossen

 

“Der Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/306 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.”

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/306.

 

Bürgermeister Niehues teilte dem Ausschuss hierzu ergänzend mit, dass der Verwaltung am 20.02.2006 eine schriftliche Zusage des Grundstückseigentümers Potthoff vorgelegt worden sei, dass für eine mögliche Verbreiterung der Fahrbahn ein entsprechender Grundstücksstreifen an die Gemeinde veräußert werde. Weiterhin würden die Ausbaukosten bei einer notwendigen Fahrbahnverbreiterung für das Teilstück des “Kiärkeschweges” von der L 571 (Holtwicker Straße) bis zur Reithallen-/Reitplatzzufahrt übernommen.

 

Der Ausschuss nahm diese Ausführungen zur Kenntnis und fasste nachfolgenden Beschlussvorschlag für den Rat: