Herr Fedder erkundigte sich, ob bei der Verwaltung Beschwerden über den mit der Entleerung der Kleinkläranlagen beauftragten Unternehmer vorlägen und wer für Schäden haftet, wenn eine falsche Grube entleert wurde.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass bisher keine Beschwerden bekannt geworden sind und für eventuelle Schäden der Unternehmer haften müsse.