Beschluss: ungeändert beschlossen

 

“Der Planungsstand wird anerkannt und dem Beschlussvorschlag wird entsprechend der der Sitzungsvorlage Nr. VII/307 beigefügten Empfehlung zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.”

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/307.

 

 

Der Ausschuss fasste nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: