Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick“ wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/343 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Lembeck regte nach der Abstimmung an, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, wie man in Zukunft bei neuen Baugebieten die Bebauungsplanaufstellung durchführen könne, ohne später dauernde Änderungen durchführen zu müssen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass aufgrund von verschiedenen Anfragen seitens der Verwaltung darüber bereits nachgedacht werde, den Bebauungsplan „2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick“ überarbeiten zu lassen.

 

                                                             


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/343.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragte, ob der Betreiber der Trinkwassertransportleitung darüber informiert worden sei, dass möglicherweise eine Überbauung dieser Leitung durch den Grundstücksinteressenten erfolgen solle. Er regte an, in einem Kaufvertrag darauf hinzuweisen, dass sich eine Trinkwassertransportleitung auf dem Grundstück befinde und eventuelle Risiken, wie z.B. die Unterspülung eines darüber gebauten Gebäudes, von ihm selbst zu tragen seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Abstimmung mit den Stadtwerken Coesfeld erfolgt und gegen eine kleine Überbauung nichts eingewendet worden sei. Natürlich müsse der Verlauf der Leitung im Kaufvertrag und im Grundbuch eingetragen werden, die Haftung für Rohrbrüche bleibe aber seiner Ansicht nach bei der Gemeinde Rosendahl.

 

Ausschussmitglied Lembeck blieb bei seiner Ansicht, dass z.B. bei der Überbauung des Schutzstreifens mit einer Garage, das Risiko einer Unterspülung nicht von der Gemeinde getragen werden könne.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärte, dass die WIR-Fraktion die Einschätzung des Ausschussmitgliedes Lembeck teile.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, diese Fragestellung noch einmal mit den Stadtwerken Coesfeld abzuklären.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte die Frage, warum der Kaufinteressent das Grundstück unbedingt an dieser Stelle bebauen wolle, da die Größe des betreffenden Grundstückes genauso gut eine Bebauung im westlichen Bereich zulasse. Dabei wäre dann die Trinkwassertransportleitung gar nicht betroffen. Wenn unbedingt eine Bebauung im östlichen Grundstücksbereich gewünscht werde, müsse das Risiko vom Eigentümer des Grundstücks getragen werden.

 

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: