Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Niehoffs Kamp“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/341 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen. 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

                                                             


Ausschussmitglied Lembeck nahm wieder an der weiteren Sitzung teil.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/341.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass von der Änderung des Bebauungsplanes in diesem Fall nur ein einzelner Bauherr profitiere und fragte, wer die Kosten für das Verfahren trage.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es bisher so gehandhabt worden sei, dass die Kosten bei privaten Bauherren von der Gemeinde Rosendahl übernommen worden seien. Dies sehe er als Service für den Bürger an, der es auch erstrebenswert machen solle, ein Grundstück in Rosendahl zu erwerben. Bei gewerblichen Bauherren müssten die vorhabenbezogenen Planungskosten von diesen grundsätzlich selbst übernommen werden.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass die Planungen für einfache Änderungen von Bebauungsplänen von der Gemeinde selbst durchgeführt werden könnten und daher keine großen Kosten entständen. Sobald aber externe Planer beauftragt und beteiligt werden müssten, lasse sich die Gemeinde diese Kosten erstatten. Gewerbliche Bauherren bzw. Betriebe würden gebeten, ihre Planung selbst in Auftrag zu geben.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: