Auf den Ausbau des Gehweges an der Ostseite der „Kreuzstraße“ im Ortsteil Holtwick  von der Straße „An der Linde“ bis zum Ende der Kreuzstraße bzw. des Baugebietes wird langfristig verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksflächen des planerisch festgesetzten Gehweges im nördlichen Bereich der Kreuzstraße (vor den Grundstücken Nr. 210, 209 und 208) langfristig an die Grundstücksanlieger für die Dauer von 25 Jahren zu verpachten.

Im Pachtvertrag soll den Anliegern ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden mit der Anrechnung des bereits gezahlten Pachtzinses auf den Kaufpreis. Ferner soll auf eine Wertsicherungsklausel für den Pachtzins verzichtet werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussmitglied Lembeck erklärte sich als betroffener Anlieger für befangen und verließ für die Dauer der Beratung und Abstimmung  zu diesem TOP den Sitzungssaal.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/339 und die zuvor durchgeführte Ortsbesichtigung.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die besichtigte Kreuzstraße bereits jetzt eine Breite von fast 7,50 m aufweise. In aktuell geplanten Neubaugebieten werde nur noch eine Straßenbreite von 5,5 m ausgewiesen, so dass man überlegt habe, ob auf den Ausbau des beidseitigen Gehweges verzichtet werden sollte.

Da ein Kauf der entsprechenden Flächen aufgrund der hohen Vermessungskosten für die Anlieger nicht in Frage komme, sei als Option eine langfristige Verpachtung vorgeschlagen worden. Alle drei Anlieger hätten einer Anpachtung gegen eine geringe Pacht bereits mündlich zugestimmt. Vor Ort hätte ein Anwohner den Pachtzins jedoch in Frage gestellt, so dass nun darüber beraten werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass es seiner Meinung nach nicht gerecht sei, auf einen Pachtzins zu verzichten. Damit würden andere Pacht zahlende Bürger benachteiligt. Zudem sei der Pachtzins niedrig. Des Weiteren entfalle für die entsprechenden Anlieger die Räumpflicht vor ihren Grundstücken, wenn sich dort kein Gehweg befinde. Auch dies könne als Argument für die Zahlung eines Pachtzinses angeführt werden.

 

Ausschussmitglied Reints schloss sich den Ausführungen vom Fraktionsvorsitzenden Mensing an, regte aber zusätzlich an, in den Pachtvertrag ein Vorkaufsrecht für die Anlieger einzuräumen mit der Anrechnung des bereits gezahlten Pachtzinses auf den Kaufpreis. Zudem solle für den Pachtzins auf die Wertsicherungsklausel verzichtet werden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es ohnehin geplant gewesen sei, die Pacht für die Dauer des Pachtvertrages von 25 Jahren nicht zu erhöhen.

 

Ausschussmitglied Hemker stimmte den Argumenten seiner Vorredner ebenfalls zu. Es sei nur wichtig, diese Argumente auch den Anliegern nahe zu bringen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing äußerte an dieser Stelle die Bitte an Bürgermeister Niehues, auch den Anlieger zwischen der Straße „An der Linde“ und „In de Kämp“ von diesem Vorhaben zu überzeugen, um so zu einer einheitlichen Lösung zu kommen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden geänderten Beschluss: