Die vom Rat der Gemeinde Rosendahl am 25.03.2010 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Rosendahl zum Haushalt 2010 (HSK Seite 32) beschlossene Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule zum 31.12.2011 wird hiermit bestätigt.


Abstimmungsergebnis:                         17 Ja-Stimmen

                                                                5 Nein-Stimmen

                                                                2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/322.

 

Er berichtete, dass in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 05.10.2011 dieses Thema beraten worden sei. Die Leiterin der VHS Coesfeld, Frau Dr. Boland-Theißen, habe in dieser Sitzung an die Gemeinde Rosendahl den Appell gerichtet, den VHS-Gemeindeverband nicht zu verlassen und in Aussicht gestellt, für die kommenden beiden Haushaltsjahre den jährlichen Kostenbeitrag der Gemeinde Rosendahl an der VHS auf einen Maximalbetrag von 4.000 € zu begrenzen.

 

Nach eingehender Beratung habe dann der Schul- und Bildungsausschuss beschlossen, keine Beschlussempfehlung auszusprechen, sondern vielmehr die Entscheidung in der nachfolgenden Ratssitzung zu treffen.

 

Mittlerweile lägen weitere Informationen vor.

 

Zum einen sei ein Schreiben der Stadt Coesfeld vom 25.11.2011 eingegangen, in dem gegenteilige Stellungnahmen zu der vom Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde geäußerten Rechtsauffassung zitiert würden. Sowohl seitens des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes als auch des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW werde die Auffassung vertreten, dass der Kreis nicht von der ihm grundsätzlich obliegenden Verpflichtung zur Errichtung und Unterhaltung einer Einrichtung der Weiterbildung entlastet werden könne. Diese rechtliche Einschätzung werde ergänzend auch von der Bezirksregierung Münster bestätigt. Dieses Schreiben der Stadt Coesfeld ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Außerdem habe sich der VHS-Ausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2011 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde Rosendahl die Aufgaben der Volkshochschule als Pflichtaufgabe weiterhin im Rahmen des Gemeindeverbandes wahrnehme. Die Mitteilung über diesen Beschluss ist der Niederschrift als Anlage II beigefügt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass es in diesem Fall nicht nur um den jährlichen Betrag von 4.000 € ginge, sondern vielmehr eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen sei. Er richtete an Kämmerer Isfort die Frage, wie dieser Betrag zu finanzieren sei, ohne das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept zu gefährden.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass er hierzu keine eindeutigen Handlungsanweisungen geben könne. Entscheidend sei immer nur, dass mit Ablauf des Jahres 2014 der Haushalt der Gemeinde Rosendahl ausgeglichen sei. Grundsätzlich sollte an den Eckpunkten des HSK konsequent festgehalten werden und zwar nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, die Verlässlichkeit der Planungen in der Öffentlichkeit unter Beweis zu stellen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen für die Entscheidungsfindung des Rates unerheblich seien. Nach den bereits umgesetzten Steueranhebungen und den vorgenommenen Kürzungen in der Vergangenheit für die Vereine und Verbände wäre es nicht richtig, diesen konsequenten Weg zu verlassen. Die CDU-Fraktion wolle am beschlossenen HSK festhalten. Eine Abkehr könne nicht nach außen vertreten werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass manche im HSK festgeschriebenen Kürzungen in ihren Auswirkungen erst heute sichtbar würden. Zunächst sei man davon ausgegangen, dass der Austritt aus der VHS zu einer Rückverlagerung der Pflichtaufgabe an den Kreis führen werde. In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses hätte hingegen die Auffassung des Kreises den Eindruck erweckt, dass nicht der Kreis, sondern die Stadt Coesfeld die fehlenden Mittel aufzubringen habe. Das wäre ein neuer Sachverhalt gewesen. Nun werde aber wieder die ursprüngliche Auffassung, dass der Kreis in die Pflicht genommen werden müsse, vertreten. Daher werde die WIR-Fraktion für den Ausstieg aus der VHS stimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass schon in anderen Fällen vom HSK abgewichen worden sei. Das System funktioniere aber nur, wenn man konsequent bleibe. Die Weiterbildungseinrichtung VHS sei keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, sondern des Kreises und der Gemeinderat habe das Budgetrecht und könne daher entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass auch in der FDP-Fraktion die Diskussion zu diesem Thema ähnlich verlaufen sei. Bildungsaufgaben könnten auch von Privaten gut, wenn nicht sogar besser wahrgenommen werden. Die FDP-Fraktion sei daher für den Ausstieg.

 

Ratsmitglied Eimers gab zu bedenken, dass der Kreis Coesfeld bekanntermaßen bildungsmäßig gut dastehe. Die Gemeinde Rosendahl profitiere auch von den Angeboten in den Nachbarkommunen wie Coesfeld bzw. in Münster. Die Zuschüsse an die örtlichen Vereine und Verbände seien um die Hälfte gekürzt worden. Mit einem Beitrag von max. 4.000 € für die VHS würde doch gerechterweise ebenfalls eine Reduzierung um rd. 50 % vorgenommen. Bei einem Ausstieg könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Kreis nach einer Übernahme der Pflicht die Kreisumlage erhöhe. Auf Angebote vor Ort sei von der VHS mit Rücksicht auf die örtlichen Bildungsträger und auf Wunsch der Gemeinde verzichtet worden. Er plädierte dafür, die Entscheidung zum Ausstieg aus der VHS noch einmal zu überdenken. Öffentliche Bildungseinrichtungen seien wichtig.

 

Ratsmitglied Everding erkundigte sich, ob sich die Gemeinde die Ausgabe von 4.000 € erlauben könne.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass die Konsolidierungslinie des HSK voraussichtlich auch im Haushalt 2012 eingehalten werde und ein Haushaltsausgleich in 2014 nach derzeitiger Planung erreicht werde. Hier sei ein Abwägungsprozess notwendig. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein einmaliges Abweichen von den Vorgaben des HSK Folgewirkungen zeige und neue Begehrlichkeiten auslöse. Das Einnehmen einer konsequenten Haltung sei auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.

 

Von diesem Zeitpunkt an nahm Fraktionsvorsitzender Weber an der Sitzung teil.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass der Bestand der VHS nicht gefährdet sei, sondern nur die Frage der Kostenübernahme zu klären sei. Hier sei der Kreis gefordert. Die öffentlich-rechtliche Aufgabe werde weiterhin wahrgenommen.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: