Die 7. Änderung des Bebauungsplanes “2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick” wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/342 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. November 2011. Er habe in der vorgenannten Sitzung bereits das am Sitzungstag und damit verspätet eingegangene Schreiben eines Grundstückseigentümers mit dessen Bitte um Verlegung der Baugrenzen vorgetragen. Das Schreiben ist als Anlage III dieser Niederschrift beigefügt.

 

Anhand einer Folie erläuterte Bürgermeister Niehues den Sachverhalt. Nach planerischer Aufgabe des Spielplatzes und Umplanung der Fläche in ein Baugrundstück stelle sich für den Betroffenen eine andere Situation dar als beim Erwerb des Grundstücks. Die nun vorgeschlagene Baugrenze von 3 m erscheine dem Anlieger zu nah. Daher würde er darum bitten, die Baugrenze auf ein angemessenes Maß festzulegen, da die Firstrichtung freigegeben werden solle. In einem Telefonat habe sich der Einwender mit den ausgewiesenen Baugrenzen einverstanden erklärt, wenn die Hauptfirstrichtung parallel zur Straße „In de Kämp“ festgesetzt werde. Diese Änderung der Hauptfirstrichtung sei noch möglich, da das Spielplatzgrundstück noch nicht veräußert wurde. Dann seien auch keine Einwendungen zu erwarten. Andernfalls müsse ein neues Planverfahren, das viel Zeit in Anspruch nähme, eingeleitet werden, was für einen weiteren Bauherrn eine Zeitverzögerung bedeute. Er sprach sich daher dafür aus, dem Wunsch des Anliegers zu entsprechen und hierzu einen separaten Beschluss zu fassen. Damit aber der Eigentümer eines westlich an den verkürzten Fuß- und Radweg angrenzenden Grundstücks schnellstens mit seinem Bauvorhaben beginnen könne, sollte der Bebauungsplan heute wie vorgelegt mit der freigegebenen Firstrichtung und vor der Veräußerung des Spielplatzgrundstücks eine Änderung der Hauptfirstrichtung beschlossen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es dem Anlieger unbenommen bleibe, Einwendungen zu erheben. Dann sei es die Aufgabe des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, die Abwägung vorzunehmen. Dieses sei nicht Aufgabe des Rates. Er wolle jetzt keine Entscheidung treffen, sondern den Verlauf des Verfahrens abwarten.

 

Bürgermeister Niehues gab zu bedenken, dass die Einwendung nicht so einfach abgewiesen werden könne, da der Grundstückskauf zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, als die Fläche noch als Spielplatz ausgewiesen war. Diese Änderung träfe den Anlieger nach Fertigstellung seines Wohnhauses. Die vorgeschlagenen Änderungen dienten nur dem Schutz des Nachbarn im Falle einer zukünftigen Bebauung.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er eine andere Rechtsauffassung habe. Es gäbe Fristen für Einwendungen, die einzuhalten seien. Das sei hier nicht geschehen. Er sähe keinen Grund für ein Abweichen vom vorgegebenen Verfahren.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmte diesen Ausführungen zu. Er könne bei der von Herrn Branse vorgeschlagenen Vorgehensweise keinen Schaden für den Anlieger erkennen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf hielt dem entgegen, dass die bereits jetzt schon festzustellende zweimonatige Verzögerung für den Bauwilligen unangenehm sei. Er könne das vertretbare Entgegenkommen gegenüber dem Anlieger mittragen.

 

Ratsmitglied Fedder beantragte, zwei getrennte Abstimmungen vorzunehmen.

 

 

Daraufhin fasste der Rat zunächst folgenden Beschluss:

 

Die schriftliche Eingabe des südlich an die umzuwandelnde Spielplatzfläche angrenzenden Grundstückseigentümers wird insoweit berücksichtigt, als vor einer Veräußerung des in Wohnfläche umgewandelten Grundstücks die Hauptfirstrichtung parallel zur Straße „In de Kämp“ ausgerichtet wird.

 

Abstimmungsergebnis:                         15 Ja-Stimmen

                                                                8 Nein-Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 

Desweiteren folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden weiteren Beschluss: