Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „2. Änderung und Erweiterung Haus Holtwick“ wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/343 beigefügten Entwurf, bestehend aus Satzungstext, Begründung und Planzeichnungen, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. November 2011.

 

Ratsmitglied Mensing fragte nach, ob der Beschluss um den Hinweis auf die Überbauung der Wasserleitungen und den Ausschluss von Regressansprüchen erweitert werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass im weiteren Verfahren die Stadtwerke Coesfeld explizit um eine entsprechende Stellungnahme gebeten würden.

 

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: