Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Bezirksregierung Münster schriftlich mitgeteilt habe, dass die bisherige Frist 31.12.2011 für Stellungnahmen zum Regionalplan für den Teilbereich „Energie“ aufgehoben wurde (Anlage I). Damit sei auch die vom Ausschuss beschlossene Frist 30.11.2011 für die Erstellung und Einreichung von Konzepten für mögliche Bürgerwindparks nicht mehr notwendig.

Sollten schon entsprechende Vorschläge von Seiten der Landwirte vorhanden sein, könnten diese natürlich gerne eingereicht werden. Erforderlich sei das aber kurzfristig nicht. Planungen und Überlegungen von Interessenten könnten in Ruhe durchgeführt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob das für diejenigen, die schon „in den Startlöchern“ stünden, bedeute, dass sie zunächst abwarten müssten.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte dieses. Er werde die Landwirte darüber informieren, dass auch seitens des Landes eine Potentialanalyse geplant sei, um die Vorgaben des neuen Klimaschutzgesetzes zu erfüllen, wonach die Windenergienutzung von derzeit 3 % auf 15 % bis 2020 gesteigert werden solle. Die bestehenden Windeignungszonen müssten aufgehoben werden und neue Windvorrangzonen sollen ausgewiesen werden. Erst dann könne die Gemeinde mit einer eigenen Planung einsteigen. Ferner habe man ihm von der Unteren Landschaftsbehörde auf Nachfrage mitgeteilt, dass vom Ministerium eine Karte erstellt werde, die schon vorhandene Tabuflächen ausweisen solle.