Nachtrag: 07.12.2011

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/347 als Anlage I beigefügte 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/347.

 

Frau Everding erkundigte sich, ob es möglich sei, die Erlöse aus der Papierverwertung nur denjenigen Bürgern zukommen zu lassen, die auch eine Papiertonne haben und somit auch Altpapier gesammelt hätten.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass nur wenige Haushalte keine Papiertonne hätten, da diese gebührenfrei sei und demnach kein Grund vorliege, diese nicht abzunehmen.

 

Herr Schubert fragte nach, ob es richtig sei, dass nur 49 Haushalte keine Papiertonne besäßen. Das entspreche der Gesamtmenge der Restmüllgefäße von 3.034 Stück abzüglich der Gesamtmenge der Papiermüllgefäße von 2.985 Stück.

 

Frau Berger antwortete, dass sich das so nicht ausrechnen lasse, da es auch Haushalte gebe, die mehrere Restmüll- oder Papiermüllgefäße besäßen. Insgesamt sei der Anteil der Haushalte ohne Papiertonne verschwindend gering.

 

Herr Schubert führte aus, dass dem Bürger deutlich gemacht werden müsse, dass es sich lohne, Papier zu sammeln. Hier sollte ein zusätzlicher Hinweis mit den Gebührenbescheiden verschickt werden. Des Weiteren merkte er an, dass die Gewerbetreibenden auf der einen Seite ihr Altpapier nicht dem Abfallkreislauf der Gemeinde zuführten sondern selber verkauften, auf der anderen Seite aber durch die Papiererlöse der Bürger günstigere Restmülltonnen in Anspruch nehmen. Hier bestünde eine Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek entgegnete, dass diese Ungerechtigkeit aber auch bei den Bürgern untereinander bestehe, da der eine mehr und der andere weniger Altpapier sammle. Um eine gerechte Abrechnung zu ermöglichen, müsste jedes Gefäß bei Abholung gewogen werden.

 

Herr Schubert erklärte, dass ein Wiegen der Gefäße auf gar keinen Fall gewünscht werde.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass die Aufgabe der Gemeinde die kommunale und nicht die gewerbliche Abfallentsorgung sei. Der gesamte gewerbliche Müll müsse von den Gewerbetreibenden selbst entsorgt werden. Lediglich für den Hausmüllanteil habe der Gewerbetreibende eine Restmülltonne vorzuhalten.

 

Herr Schubert erkundigte sich, ob es vorkomme, dass zu schwere Gefäße bei der Abfuhr stehen gelassen werden.

 

Frau Berger antwortete, dass es bei der Biotonne vorkommen könne, dass das Müllfahrzeug diese nicht mehr heben könne. In einem solchen Fall würde der Fahrer allerdings die Betroffenen durch einen entsprechenden Hinweis an der Tonne informieren. Es bestehe dann die Möglichkeit, den Biomüll am Wertstoffhof bzw. bei der nächsten Abfuhr zu entsorgen oder, sollte es öfter vorkommen, ein größeres oder zusätzliches Gefäß zu bestellen.

 

Herr Schubert fragte weiter, wie hoch das maximale Gewicht für eine Mülltonne sein dürfte, damit diese durch den Müllwagen noch geleert werden könne.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass das Maximalgewicht über die Niederschrift mitgeteilt werde. 

 

Hinweis:          Je nach Müllfahrzeug darf ein 240 Liter Müllgefäß maximal 90 bis 100 kg wiegen, damit es noch gehoben und geleert werden kann.

 

Herr Reints erkundigte sich, ob eine Aussage zur Preisstabilität in den nächsten Jahren getroffen werden könne.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass Gebührensenkungen aufgrund von Überdeckungen Einmaleffekte seien. Diese dürften demnach nicht betrachtet werden. Rechne man diese aber heraus, ergebe sich im Vergleich zum Vorjahr eine stabile Gebühr, obwohl durch den Unternehmer eine Preissteigerung geltend gemacht wurde. Daraus lasse sich schließen, dass wahrscheinlich auch in den Folgejahren eine relativ gleich bleibende Gebühr erreicht werden könne. Schwankungen könnten allerdings immer noch auftreten, da zum Beispiel die Erlöse für die Wertstoffe sich verändern könnten. Allerdings seien hier auch keine sehr großen Schwankungen zu erwarten, da Wertstoffe generell sehr knapp seien.

 

Herr Schubert merkte an, dass die Firma Remondis bei der Ausschreibung zwar der günstige Anbieter gewesen sei, dieser aber durch seine Preisanpassung nun doch teurer werde.

 

Frau Berger erläuterte, dass die Möglichkeit der Preisanpassung in der Ausschreibung berücksichtigt worden sei.

 

Der Ausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: