Nachtrag: 07.12.2011

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/350 als Anlage I beigefügte 10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2012 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/350.

 

Frau Everding erkundigte sich, ob die Belegungszahlen in der Gebührenkalkulation dem aktuellen Stand entsprechen.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass es sich in der Gebührenkalkulation um einen Durchschnittswert handele, der zu Grunde gelegt wurde. Aktuell seien 32 Personen untergebracht, was einer vollen Belegung beider Übergangsheime entspreche.

 

Herr Schubert fragte nach, aus welchem Grund sich die Personalkosten in 2011 und 2012 im Vergleich zum Jahr 2010 nahezu halbiert hätten.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass die Mitarbeiter im Jahr 2010 sehr viele Stunden leisteten, da eine sehr hohe Fluktuation in den Übergangsheimen herrschte. Im Jahr 2011 ist es dahingegen deutlich ruhiger und es seien weniger Stunden geleistet worden. Dies werde auch für 2012 erwartet.

 

Herr Schubert erkundigte sich weiter, weshalb sich der Wert der kalkulatorischen Verzinsung von rund 6.600 € auf rund 11.500 € nahezu verdoppelt habe.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass der kalkulatorische Zinssatz wegen der Haushaltssicherung von 3 % auf 6,5 % angehoben worden sei. 

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: