Nachtrag: 07.12.2011

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2012 wie folgt beschlossen:

 

a)         Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                  2,03 €/m³,

b)         Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche             0,64 € m².


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/351.

 

Herr Reints merkte an, dass der Zeitungsbericht zu den verschiedenen Gebührensenkungen nicht vor, sondern erst nach der Sitzung erscheinen sollte.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Presse jede Sitzungseinladung zeitgleich mit den Ausschussmitgliedern zugeschickt werde. Wann und was berichtet werde, könne sie im Rahmen der Pressefreiheit selbst entscheiden.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass die aktuelle Berichterstattung ohne jegliche Initiative der Verwaltung erfolgt sei.

 

Herr Schubert fragte, aus welchem Grund die Stromkosten der Kläranlage Osterwick im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, obwohl hier Stromsparmaßnahmen durchgeführt wurden.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass der Verbrauch zwar gesenkt werden konnte, der Strompreis aber gestiegen sei wodurch die Gesamtkosten sich erhöht haben.

 

Herr Schubert schlug vor, Strom für ein oder zwei Jahre einzukaufen und somit die Stromkosten zu senken.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass bereits seit einigen Jahren Angebote für die Stromlieferung eingeholt würden und sogar der Stromlieferant zum 01.01.2012 gewechselt werde. Allerdings seien insbesondere die Nebenabgaben überproportional gestiegen, was zusätzlich zu höheren Kosten führe.

 

Herr Schubert erkundigte sich, warum noch Gebühren für Telekommunikation eingerechnet werden, obwohl die Informationsübertragung neu eingerichtet werden solle.

 

Bürgermeister Niehues führte aus, dass zwar ab 2012 eine Informationsübertragung über Mobilfunk eingerichtet werde, aber die genaue Höhe der Kosten noch unklar sei. Daher würde noch auf Grundlage der Kosten aus 2011 gerechnet. Es kann hier aber mit Einsparungen gerechnet werden, da Grundgebühren künftig wegfallen würden.

 

Herr Schubert fragte weiter, was sich hinter dem Posten „Beiträge und Abgaben“ verberge.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass das die Abwasserabgabe sowie die Erschwererbeiträge der Wasser- und Bodenverbände für die Kläranlagen seien. Die Kläranlagen seien hier als Direkteinleiter unmittelbar abgabenpflichtig.

 

Herr Schubert erkundigte sich, was unter sonstigen Betriebskosten zu verstehen sei.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass darunter zum Beispiel Fällungsmittel und Reinigungsmittel für die Kläranlage fallen.

 

Der Ausschuss fasste anschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: