Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2012 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 106,45 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,67 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,62 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/352.
Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: