Nachtrag: 07.12.2011

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2012 wie folgt beschlossen:

 

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube  106,45 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                 6,67 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                5,62 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/352.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: