Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2012 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abfluss-
losen Grube 106,45 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,67 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,62 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 7. Dezember 2011.
Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: