Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2012 wie folgt beschlossen:

 

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abfluss-

losen Grube                                                                                          106,45 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen          6,67 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben         5,62 €.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss am 7. Dezember 2011.

 

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: