Fraktionsvorsitzender Mensing erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand zum Wasserschaden an der 2006/2007 errichteten OGS in der Grundschule Holtwick. Vorab seien die Fraktionen bereits ausführlich per Email über den Schaden und dessen Auswirkungen informiert worden. Ungeklärt seien jedoch bislang die Ursachen des Schadens.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anhand zahlreicher Fotos, die bei der Bestandsaufnahme des Schadens angefertigt worden waren, das Ausmaß der Schäden und die sichtbaren Folgen. Die als Dampfsperre fungierende Deckenfolie sei an mehreren Stellen aufgeschnitten worden oder fehle stellenweise ganz, sodass Luftfeuchtigkeit aus dem Innenraum in die Decke eindringen konnte, was zu Fäulnisbildung und Schimmelbefall am Deckenholz geführt habe.

 

Alle Innenarbeiten an den betroffenen OGS-Räumen seien seinerzeit durch Mitarbeiter der Gemeinde vorgenommen worden. Bei der offiziellen Abnahme der Baumaßnahme durch das beauftragte Architekturbüro hätten die Schäden an der Folie nicht vorgelegen. Wann und von wem die Beschädigungen an der Deckenfolie verursacht wurden, könne heute nicht mehr festgestellt werden. Der seinerzeit verantwortliche Architekt sei um eine Stellungnahme zu den eingetretenen Schäden gebeten worden. Diese liege in Schriftform allen Ratsmitgliedern vor.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte diese Ausführungen im Detail. Aus Kostengründen sei entschieden worden, das Dach vollständig zu erneuern, um auf diese Weise unter anderem auch weitere Kosten für eine neue Statik einzusparen, die bei einer reinen Sanierung angefallen wären. Das Dach sei komplett entfernt und die gesamte Dachkonstruktion erneuert worden. Aufgrund der guten Witterungsverhältnisse hätten die Außenarbeiten bereits abgeschlossen werden können, nunmehr stünde die Innenrenovierung einschließlich einer neuen Wärmedämmung noch an. Man habe sich im Übrigen für ein Warmdach anstelle des vorherigen Kaltdaches entschieden. Bei einem Dach dieser Art könnten Wasserschäden frühzeitig erkannt werden, was Folgeschäden größeren Ausmaßes verhindere. Die bisherige Dachform sei damals zur Reduzierung der Kosten ausgewählt worden.

 

Ratsmitglied Espelkott fragte nach der Verantwortung des Architekten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass seitens des Architekten die Bauabnahme vorgenommen worden sei. Zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine Beschädigungen der Dampfsperre gegeben. Die Schnitte in der Folie seien offenkundig erst nachträglich und vor allem erst nach Anbringen der Deckenplatten entstanden. Dies könne man daran erkennen, dass die Schnitte in der Folie teilweise entlang der Deckenplatten vorgenommen worden seien.

 

Ratsmitglied Barenbrügge erkundigte sich, wer die Beschädigungen vorgenommen habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Verursacher nicht bekannt und heute auch nicht mehr feststellbar sei. Da die Schnitte jedoch nach der Bauabnahme vorgenommen worden seien, könne der Architekt dafür nicht haftbar gemacht werden.

 

Ratsmitglied Fedder merkte an, dass die Schnitte für einen bestimmten Zweck vorgenommen worden sein müssten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass nach fünf Jahren nicht mehr feststellbar sei, wer was und zu welchem Zweck in diesem Zeitraum gemacht habe.

 

Ratsmitglied Fedder stimmte dieser Auffassung zu, gab jedoch zu bedenken, dass man die vorgenommenen Schnitte der Erstellung eines bestimmten Gewerkes zuordnen können müsse.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass nach der Bauabnahme keine Fachfirmen, sondern nur noch gemeindliches Personal für die Arbeiten eingesetzt gewesen sei. Er ergänzte, dass aus diesem Grund geprüft werde, ob die Vermögenseigenschadenversicherung ggf. zur Regulierung des entstandenen Schadens eintreten könne. Hierzu läge aber noch kein Ergebnis vor.

 

Ratsmitglied Fedder vertrat die Auffassung, dass der beauftragte Architekt auch dann verantwortlich sei, wenn eigene Mitarbeiter der Gemeinde für die Arbeiten eingesetzt worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dem Architekten die nachträglich entstandenen Beschädigungen nicht zuzurechnen seien. Sie seien erst nach der Bauabnahme entstanden, wobei der Zeitpunkt nicht mehr festzustellen sei.

 

Ratsmitglied Barenbrügge fragte nach, wem nun die Bauaufsicht bei der Sanierung übertragen worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass Herr Mertens aus der Verwaltung die Bauaufsicht habe.

 

Ratsmitglied Lembeck vertrat die Ansicht, dass letztlich niemand für den Schaden haftbar zu machen sei. Auch der Rat und die Ausschüsse hätten sich damals damit einverstanden erklärt, aus Gründen der Kostenersparnis bei einigen Arbeiten auf die Beauftragung von Fachfirmen zu verzichten und stattdessen eigenes Personal der Gemeinde hierzu einzusetzen. Für die Zukunft könne man allerdings den Schluss daraus ziehen, nur noch Fachfirmen für entsprechende Arbeiten zu beauftragen.