Allgemeiner Vertreter Gottheil gab einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Rosendahl.

 

Zunächst teilte er mit, dass der mit der Firma Grethen GmbH, Legden, noch bis zum 31.12.2011 bestehende Vertrag über die laufende Unterhaltung der Leuchtstellen der gemeindlichen Straßenbeleuchtung auf der Grundlage der bestehenden Konditionen im gegenseitigen Einvernehmen um ein halbes Jahr bis zum 30.6.2012 verlängert worden sei. Für mehrere Kommunen des Kreises Borken (u.a. Schöppingen, Legden, Raesfeld, Heiden und Reken) führe die Fa. Grethen GmbH ebenfalls die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung durch. Die für diese Kommunen bestehenden Verträge würden ebenfalls im Laufe der ersten Jahreshälfte 2012 auslaufen. Zu Beginn des kommenden Jahres werde sich die Gemeinde Rosendahl zusammen mit der im Kreis Borken bestehenden Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft GmbH an der Neuausschreibung bzw. Auftragsverlängerung der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung beteiligen bzw. anschließen.

 

Weiterhin berichtete Allgemeiner Vertreter Gottheil von einem ausführlichen Gespräch mit der Firma Grethen GmbH über weitere Möglichkeiten zur Einsparung von Stromkosten bei der Straßenbeleuchtung. Fakt sei, dass in der Gemeinde Rosendahl ab dem Jahre 2005 bei dem Großteil der Straßenlampen, vornehmlich in den Wohngebieten, nur noch ein Leuchtmittel geschaltet wird und damit eine Nachtabsenkung nicht mehr erfolgt und im Übrigen auch nicht mehr möglich ist. Lediglich bei den vorhandenen Trillux-Leuchten (sog. Tellerleuchten), deren Lampenkörper zum Teil aus Klarglas und teilweise aus Milchglas bestehen, seien derzeit noch beide Leuchtmittel geschaltet. Soweit diese Leuchten mit Klarglas ausgestattet sind, werde zur weiteren Energieeinsparung im Zuge der derzeit stattfinden Unterhaltungsarbeiten eine Umrüstung auf ein Leuchtmittel vorgenommen. Bei den Leuchten mit Milchglas sei es aufgrund der gegebenen Lichteinbußen von rd. 40 % nicht vertretbar, eine Schaltung auf ein Leuchtmittel vorzunehmen. An diesen Leuchten sei die Umrüstung auf ein Leuchtmittel erst dann möglich, wenn zuvor der gesamte Leuchtenkopf ausgetauscht und dabei das Milchglas durch Klarglas ersetzt werde. Diese Maßnahme führe aber zu entsprechenden Mehrkosten, die augenblicklich aufgrund der Haushaltssicherung nicht vertretbar seien.

 

Zu den vorhandenen sogenannten Peitschenmastleuchten teilte Allgemeiner Vertreter Gottheil mit, dass diese in den Wohngebieten bereits auf ein Leuchtmittel geschaltet seien. Bei den vorhandenen größeren Peitschenmastleuchten an den Hauptverkehrsstraßen seien ebenfalls bereits seit Jahren nur noch zwei von drei vorhandenen Leuchtmitteln geschaltet. Eine Schaltung auf nur noch ein Leuchtmittel sei aufgrund der vorhandenen Standorte und des damit einhergehenden Gefährdungspotenzials (Verkehrsaufkommen, Schulweg etc.) nicht vertretbar. Lediglich an der gesamten Holtwicker Straße im Ortsteil Osterwick werde aufgrund der relativ günstigen Lampenabstände zur Energieeinsparung eine weitere Reduzierung auf ein Leuchtmittel vorgenommen.

 

Weiterhin wurde mitgeteilt, dass für die am Parkplatz Höven und am Nikolausplatz in Darfeld vorhandenen zwei- bzw. dreiarmigen Leuchten im Falle eines defekten Lampenglases wegen Modellauslauf künftig komplett neue Leuchtenköpfe installiert werden müssten. Hier sei aufgrund der relativ hohen Kosten bei entsprechendem Glasbruch lediglich im Einzelfall ein entsprechender Ersatz des Lampenkopfes vorgesehen.

 

Alles in allem habe die Gemeinde Rosendahl mit der Umsetzung der zuvor genannten Reduzierung der Leuchtmittel alle Möglichkeiten für eine Einsparung bei den Stromkosten ausgeschöpft. Grundsätzlich sei zwar noch die komplette Ausschaltung der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden (z.B. von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) denkbar. Eine solche Maßnahme erfordere jedoch einen enormen und kaum zu rechtfertigenden Umrüstungs- und Kostenaufwand. Im Übrigen sei ein in dieser Hinsicht bei anderen Kommunen bereits vorgenommener Versuch sehr schnell wieder zurückgenommen worden.